Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 478/2021 from 09.08.2021

NRW-Sonderförderprogramm für Nutzfahrzeuge

Das Land Nordrhein-Westfalen macht kleinen und mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben und Kommunen, die ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug anschaffen möchten, ein weiteres Förderangebot:

Sowohl Kauf als auch Leasing werden ab September 2021 für die Dauer
von drei Monaten im Rahmen einer Sonderaktion mit Zuschüssen von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen auf den Kaufpreis gefördert.

Wer also ein E-Nutzfahrzeug für 50.000 Euro (netto) anschafft, kann
über das Programm 25.000 Euro an Zuschüssen erhalten. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.

Attraktiver war der Umstieg auf Elektromobilität für KMU und Handwerksbetriebe somit nie. Die Mittel des aus einem EU-Sondertopf (EU-REACT) gespeisten Förderprogramms sind allerdings begrenzt. Maximal 25 Millionen Euro an Fördermitteln können bewilligt werden. Der Antrag muss nach Start des Förderprogramms im September innerhalb von drei Monaten eingehen.

Zu dem Förderprogramm wird es zudem am 24. und 26. August eine Online-Veranstaltung geben.

Weitere Informationen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Handzettel_NRW-Förderprogramm für Unternehmen.indd (elektromobilitaet.nrw)

Web-Seminar | Elektromobilität.NRW (elektromobilitaet.nrw)

Az.: 33.0-003/002

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