Ein klares Signal gegen den Hass im Netz

Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Künast eine gute Botschaft für alle Mandatsträger

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 03.02.2022

Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:

"Seit Jahren beobachten wir im kommunalen Alltag ein wachsendes Ausmaß von Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber Mandatsträgern. Mit der Radikalisierung einiger weniger in der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend noch verschärft.

Dass das Bundesverfassungsgericht nun der Grünen-Politikerin Renate Künast im Streit gegen sie gerichtete Beleidigungen im Netz vollumfänglich recht gegeben hat, macht allen Mut, die sich politisch engagieren. Persönliche Diffamierungen muss sich niemand gefallen lassen. Eine scharfe Auseinandersetzung mag im demokratischen Wettbewerb um die besten Argumente legitim und notwendig sein, aber dort, wo es auf persönliche Anfeindungen hinausläuft, ist Schluss.

Entsprechend begrüßen wir das Urteil des Verfassungsgerichts sehr. Es hat klargestellt, dass Hetze nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insbesondere die Begründung des Gerichts entspricht unseren langjährigen Argumenten, wonach Politikerinnen und Politiker auch auf der kommunalen Ebene vor Hass, Beleidigungen und Übergriffen durch den Staat geschützt werden müssen. Die Kommunen sehen auch die Betreiber sozialer Netzwerke in der Pflicht. Sie müssen gewährleisten, dass auch im Netz die Persönlichkeitsrechte geschützt sind und Hass und Hetze konsequent verfolgt werden.

Das Urteil stärkt das Engagement der vielen Menschen in der Kommunalpolitik. Wer sich ehrenamtlich für ein besseres Miteinander vor Ort einsetzt, darf dafür nicht beschimpft, bedroht oder angefeindet werden. Das Gericht hat treffend darauf hingewiesen, dass ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgerinnen und Amtsträgern im öffentlichen Interesse liegt. Wir können nicht erwarten, dass sich Menschen für unsere Gesellschaft engagieren, wenn wir uns nicht schützend vor sie stellen."

Weiteres zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in unserer Mitteilung vom 2. Februar.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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