Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

147. Sitzung am 26.09.2001 in Düsseldorf

Finanzen: Das Präsidium verwahrt sich gegen sämtliche Versuche, die Finanzprobleme des Landes NRW auf Kosten der Städte und Gemeinden zu lösen. Das Gremium lehnt die im Haushalt-Begleitgesetz vorgesehenen Kürzungen oder Zusatzbelastungen ab und fordert die Landesregierung auf, auch die Belastung der Kommunen mit Kosten aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurückzunehmen.

Gemeindeprüfung: Das Präsidium begrüßt die Absicht der Landesregierung, zum Jahresbeginn 2003 eine zentrale, kommunal bestimmte Gemeindeprüfungs-Anstalt (GPA) einzurichten. Damit werde die richtige Konsequenz aus den Gutachten der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft WIBERA von 1994 und 2000 gezogen.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium spricht sich für eine Fortführung der Verwaltungsstrukturreform in NRW aus. Insbesondere sollte die erforderliche Einwohnerzahl für Mittlere Kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 gesenkt werden.

Abfall/Altlasten: Die NRW-Landesregierung will den Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband (AAV) mit jährlich zehn Mio. DM dauerhaft unterstützen. Dies findet die Zustimmung des Präsidiums. Das Gremium empfiehlt den Kommunen, sich - zusätzlich zum Beitrag der Industrie und Entsorgungswirtschaft von neun Mio. DM - mit 3 Cent pro Einwohner jährlich an der Finanzierung des AAV zu beteiligen. Der AAV übernimmt einen Großteil der Kosten für Abfallbeseitigung und Altlasten-Sanierung, wenn der Verursacher nicht mehr festzustellen ist.

Mobilfunk: Das Präsidium fordert den Flächen deckenden Ausbau des Mobilfunks auf UMTS-Basis. Dazu sollen die Netzbetreiber vorhandene und noch zu bauende Antennen-Standorte - soweit technisch und rechtlich möglich - gemeinsam nutzen. Der ländliche Raum dürfe bei der Versorgung mit neuen Mobilfunk-Diensten nicht vernachlässigt werden.

Landesgartenschau: Das Präsidium wendet sich entschieden gegen das Vorhaben des Landes, ab 2007 keine Zuschüsse mehr für Landesgartenschauen zu bezahlen. Dies würde das Aus für solche Aktivitäten bedeuten. Immerhin gehören Landesgartenschauen zu den bestbesuchten Veranstaltungen in NRW. Sie seien unverzichtbar für Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur in den NRW-Kommunen, so das Gremium.

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