Beschlüsse des Präsidiums

 

 

215. Sitzung am 16. November 2023 in Düsseldorf

 

Wahlen zur Präsidentschaft des StGB NRW

Das Präsidium wählt Herrn Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt aus Kamp-Lintfort – bislang I. Vizepräsident – zum Präsidenten und Herrn Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer aus Soest – bislang Präsident – zum I. Vizepräsidenten des StGB NRW.

Das Präsidium bestätigt zudem die weiteren Vizepräsidentinnen und -präsidenten für eine weitere Wahlzeit in ihren Ämtern:

• II. Vizepräsidentin: Bürgermeisterin Alexandra Gauß aus Windeck

• Vizepräsident: Bürgermeister Kai Abruszat aus Stemwede

• Vizepräsident: Bürgermeister Michael Dreier aus Paderborn

• Vizepräsidentin: Bürgermeisterin Elke Kappen aus Kamen

• Vizepräsident: Stadtverordneter Klaus-Viktor Kleerbaum aus Dülmen

• Vizepräsidentin: stv. Fraktionsvorsitzende Beate Schirrmeister-Heinen aus Erkelenz

Das Präsidium dankt den gewählten Damen und Herren für ihren erfolgreichen Einsatz zugunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und wünscht ihnen alles Gute für die Fortführung der Amtsgeschäfte.

 

Austausch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen,
insbesondere zum Personalmangel und zur Tarifgemeinschaft Bund / Kommunen

Das Präsidium sieht mit großer Sorge, dass die gemeindliche Aufgabenerfüllung angesichts des Personalmangels zunehmend in Gefahr ist. Bedingt durch den demografischen Wandel wird sich die Situation in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen.

Bund und Land müssen bei der Diskussion neuer Aufgaben im Blick haben, dass die kommunale Leistungsfähigkeit endlich ist. Die Kommunen brauchen eine ehrliche Standard- und Aufgabenkritik.

Die Kommunen müssen im Wettbewerb um Personal attraktive Arbeitgeber bleiben. Der Personalmangel darf nicht zu einem unsolidarischen und am Ende ruinösen Wettbewerb zwischen den kommunalen Arbeitgebern führen. Der Flächentarifvertrag kann insoweit zwar hilfreich sein, muss aber auch von allen Beteiligten gelebt werden. Hier sieht das Präsidium eine wichtige Aufgabe des Kommunalen Arbeitgeberverbandes.

 

Bundesmittel für Geflüchtete / FlüAG-Reform

Das Präsidium begrüßt, dass die Staatskanzlei als Teil der gemeinsamen Erklärung vom 28.09.2023 die vollständige Weiterleitung der durch den Bund für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Jahre 2023 zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen zugesagt hat. Auch zukünftig zur Verfügung zu stellende Bundesmittel müssen ungekürzt an die Kommunen weitergeleitet werden.

Das Präsidium nimmt den Verteilungsschlüssel zustimmend zur Kenntnis, nach dem die weitergeleiteten Bundesmittel in Höhe von 708 Millionen Euro für 2023 zunächst nach dem FlüAG-Schlüssel zwischen dem kreisfreien und dem kreisangehörigen Raum aufgeteilt werden und sodann der auf den kreisangehörigen Raum entfallende Teil im Verhältnis 2/3 (kreisangehörige Städte und Gemeinden) zu 1/3 (Kreise) verteilt wird. Die Verständigung auf diesen Modus hat keine vorprägende Wirkung für die künftige Verteilung von Bundesmitteln.

Das Präsidium fordert das Land dazu auf, nunmehr zeitnah die große FlüAG-Reform auf den Weg zu bringen, mit der die längst überfälligen Verbesserungen für die Kommunen umgesetzt werden (Anhebung der Pauschale, Entlastung von den Krankenkosten und Erstattung der Vorhaltekosten).

 

Maßnahmen betreffend kommunale Haushalte

Das Präsidium betont erneut in aller Deutlichkeit, dass es seine primäre Forderung nach echten Finanzhilfen aufrechterhält; der vorliegende Entwurf eines 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes bietet in Ansehung der aktuellen Kommunalfinanzkrise keine „Lösung“, sondern allenfalls eine vorübergehend nutzbare Erweiterung der rechtlichen Handlungsfähigkeit. Im Übrigen nimmt das Präsidium den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Mit Blick auf die geplanten haushaltsrechtlichen Veränderungen bekräftigt das Präsidium den im Rahmen seiner 214. Sitzung am 28.08.2023 in Höxter gefassten Grundsatzbeschluss (vgl. PDF unten).

Das Präsidium bittet den Verbandsausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft um die Erarbeitung einer Verbandsposition zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie zu einem gegebenenfalls kurzfristig nachfolgenden Entwurf zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung NRW auf Basis der aktuellen Beschlusslage beider Gremien.

 

Stabilisierung der KiTa-Landschaft

Das Präsidium begrüßt, dass sich die Landesregierung inzwischen mit der KiBiz-Finanzierungslücke und den Tarifsteigerungen beschäftigt hat. Die vorgelegte Lösung reicht aber bei weitem nicht aus, um die Finanzierungslücke der Kitaträger zu schließen. Kritisch wird insbesondere gesehen, dass die kommunalen Träger von der Förderung ausgeschlossen sind und zudem ungleich stärker als das Land belastet werden. 

Das Präsidium erwartet von der Landesseite eine deutlich nachgebesserte Lösung. Angesichts der extrem angespannten kommunalen Finanzsituation sieht das Präsidium davon ab, eine Empfehlung für eine kommunale Kofinanzierung der durch das Land angekündigten Übergangsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro auszusprechen.

 

Schutz des kommunalen Haupt- und Ehrenamts 

Das Präsidium stellt fest, dass sich Hass, Bedrohungen und Anfeindungen gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Niveau befinden. Die Problematik betrifft leider bundesweit alle Parteien und Regionen sowie alle Stadt- und Gemeindegrößen.

Hauptamtliche Repräsentantinnen und -präsentanten des Staates sowie ehrenamtlich mitarbeitende Personen – jeweils insbesondere auch auf kommunaler Ebene – verdienen mehr Wertschätzung, Respekt und Anerkennung. Hierfür brauchen wir mehr Aufklärung, mehr demokratische Teilhabe, mehr politische Bildung in den Schulen und der Jugendarbeit sowie mehr offenen Austausch von Angesicht zu Angesicht. Auch die Medien können einen maßgeblichen Beitrag leisten, indem berichtet und dargelegt wird, wie Politikerinnen und Politiker arbeiten und was hinter ihrer Arbeit steckt. 

Das Präsidium unterstützt ausdrücklich das aktuelle DStGB-Positionspapier „Hass, Bedrohungen und Gewalt gegen Kommunalpolitiker/innen“ und die darin aufgeführten Forderungen. Zudem stellt das Präsidium fest, dass der geltende Rechtsrahmen und / oder seine Handhabung durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften offenbar nicht ausreicht, um einen effektiven Schutz der kommunalen Verantwortungsträgerinnen und -träger vor Hass, Bedrohungen und Anfeindungen zu gewährleisten.

 

Bürgerenergiegesetz 

Das Präsidium fordert in Orientierung an § 6 EEG die Einführung einer verpflichtenden Mindestbeteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für Nachbargemeinden, deren Gemeindegebiet sich in räumlicher Nähe zu einer Windenergieanlage befindet.

Das Präsidium fordert, die finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden nicht auf 20 Jahre zu beschränken, sondern auf die gesamte Betriebsdauer der Windenergieanlagen zu erstrecken. Zudem sollten auch Windenergie-Bestandsanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Gesetzentwurf einbezogen werden.

 

Kommunalabgabengesetz / Straßenausbaubeiträge 

Das Präsidium begrüßt, dass im Rahmen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausfallende Anliegerbeiträge vollständig durch das Land erstattet werden sollen. Eine Orientierung an den Höchstsätzen der Mustersatzung des StGB NRW erscheint sachgerecht.

Das Präsidium fordert das Land dazu auf, das Erstattungsverfahren möglichst unbürokratisch auszugestalten. Insbesondere sollte auf eine ausdifferenzierte Herausrechnung gemeindeeigener Grundstücke aus dem Erstattungsbetrag verzichtet werden. Die Übergangsregelung sollte so gestaltet werden, dass Refinanzierungslücken geschlossen werden. 

Das Präsidium erachtet es für sinnvoll, dass landesseitige Vorauszahlungen auf den zu erwartenden Förder- beziehungsweise Erstattungsbetrag implementiert werden. Zudem sollten auch Wirtschaftswege von der neuen Systematik profitieren können, da aufgrund des Erhebungsverbots künftig keine Anliegerbeteiligung mehr möglich sein wird.

 

Sachstand: Begutachtungsprozess IT-Landschaft

Das Präsidium nimmt die Ausführungen zum Sachstand des Gutachtens zur Neuordnung und Neuausrichtung der kommunalen IT-Landschaft in NRW zur Kenntnis. Es unterstützt die Entscheidung des gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses der kommunalen Spitzenverbände (Priorisierung des Zentral-Modells als Richtungsentscheidung für die weitere Begutachtung).

 

>>>215. Sitzung am 16. November 2023 in Düsseldorf (PDF)

>>>214. Sitzung am 28. August 2023 in Höxter (PDF)

>>>213. Sitzung am 11. Mai 2023 in Münster (PDF)

>>>212. Sitzung am 13. Februar 2023 in Kamen (PDF)

>>>211. Sitzung am 17. Oktober in 2022 Jüchen (PDF)

>>>210. Sitzung am 13. Juni 2022 in Düsseldorf (PDF)

>>>209. Sitzung am 31. März 2022 in Kamp-Lintfort (PDF)

>>>208. Sitzung am 25. November 2021 in Soest (PDF)

>>>207. Sitzung am 15. Juni 2021 in Düsseldorf (PDF)

>>>206. Sitzung am 4. Mai 2021 in Düsseldorf (PDF)

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