Weniger statt mehr Bürokratie

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 26.04.1999

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund, der 358 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit über 9 Mio. Einwohnern vertritt, erwartet von der Verwaltungsstrukturreform einen nachvollziehbaren Abbau an Bürokratie. Die Beschlüsse der Landesregierung müssen sich messen lassen an den eigenen Leitlinien, die die Landesregierung für die Verwaltungsstrukturreform gesetzt hat, betonte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB heute in Düsseldorf. Maßstab für den Erfolg der Verwaltungsstrukturreform sind nach den eigenen Kriterien der Landesregierung
 
 

  • mehr Selbstverwaltung,
  • bessere Arbeitsergebnisse
  • mehr Bürger- und Kundenorientierung

Diesen Kriterien wird die Verwaltungsstrukturreform nach dem derzeit bekanntgewordenen Stand der Beratungen innerhalb der Landesregierung nicht gerecht. Danach sollen zwei kommunale Verbände als Nachfolgeträger der Landschaftsverbände für die Aufgabenbereiche Kultur, Denkmalpflege und Vermögen der ehemaligen Landschaftsverbände gebildet werden.

Zuzüglich soll ein einheitlicher Landeswohlfahrtsverband für ganz Nordrhein-Westfalen errichtet werden, um die überörtlichen sozialen Angelegenheiten wahrzunehmen. Der derzeitige Bezirksplanungsrat soll in seinen Kompetenzen erweitert werden um Fragen der regionalisierten Strukturpolitik und der Verkehrspolitik. Straßenbau und Forensik sollen verstaatlicht werden. Eine Verlagerung von Aufgaben von den Landschaftsverbänden auf die örtliche kommunale Ebene wurde bislang nicht abschließend beraten.

Zu diesem Ergebnis stellt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund nach Beratungen des Präsidiums fest:
 
  1. Das bisher bekanntgewordene Ergebnis der Beratungen der Landesregierung ist enttäuschend und wird den selbstgesteckten Zielen hinsichtlich einer erfolgreichen Verwaltungsstrukturreform nicht gerecht. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund erwartet, daß mit der Verwaltungsstrukturreform eine Stärkung der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung verbunden ist. Insofern ist ein zentraler Kernpunkt der Verwaltungsstrukturreform die Zusammenlegung von Aufgabenwahrnehmung und Finanzverantwortung. Ziel ist, Eigenverantwortung zu stärken und Umlagezahlungen zu senken.

    Die geplante Erweiterung der Kompetenzen des Regionalrates im Vergleich zum derzeit bestehenden Bezirksplanungsrat um die Bereiche "regionalisierte Strukturpolitik" und "Verkehrspolitik "wird im Grundsatz begrüßt. Wichtig ist allerdings, daß dem neugebildeten Regionalrat echte Entscheidungskompetenz zukomme und auch die kreisangehörigen Gemeinden in diesem Regionalrat vertreten seien.

  2. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund spricht sich nach wie vor für eine umfassende Verlagerung von überörtlich kommunalen Aufgaben auf die örtliche kommunale Ebene aus. Neben der Hilfe zur Pflege gehört hierzu insbesondere auch die Eingliederungshilfe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Heimaufsicht über Kindergärten sowie ein wesentlicher Teil der Psychiatrie.
 
Die Städte und Gemeinden haben nach der Funktionalreform die Verwaltungs- und Finanzkraft, um die von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben selbst zu erfüllen. Dies entspricht auch dem Prinzip der Bürgernähe und Transparenz und sichert - durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung - eine wirtschaftlichere und effizientere Aufgabenerfüllung.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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