Unwucht bei der Grundsteuerreform

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt mahnt Korrekturen an

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 10.01.2024

Bei den Bewertungen von Grundstücken zeichnet sich eine Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken ab.

Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der dpa:

"Die laufende Grundsteuerreform macht uns Sorgen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des auch in NRW verwendeten Bundesmodells zur Wertermittlung von Grundstücken müssen schnellstmöglich ausgeräumt werden. Die Kommunen sind existenziell auf die Einnahmen angewiesen, ohne die Grundsteuer bricht ihnen der Boden unter den Füßen weg. Mit ihr finanziert die Gemeinde Schulen, Kitas und Straßen oder örtliche Kultur- und Sportangebote. Jeder Euro fließt direkt in die Lebensbedingungen vor Ort. 

Im Laufe des Jahres werden die Immobilieneigentümer erfahren, wie viel Grundsteuer sie in Zukunft bezahlen müssen. Die Berechnungen in den Kommunen laufen bereits.  Und weisen auf ein großes Ärgernis hin: Nach den jetzigen Messzahlen läuft es auf eine massive Verschiebung zu Lasten der privaten Eigentümer hin: Wohngrundstücke würden deutlich stärker belastet als gewerblich genutzte Grundstücke.

Das kann so nicht stehenbleiben, das Land muss an dieser Stelle dringend gegensteuern. Eine zusätzliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern ist in meinen Augen nicht mehr vermittelbar."

Zum Bericht der dpa

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