Teure Mogelpackung

Die angekündigte Entlastung durch Hartz IV droht in ein finanzielles Desaster für die Kommunen umzuschlagen

StGB NRW-Pressemitteilung
Herne, 26.02.2004

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen fordern nachdrücklich eine Überarbeitung der Gesetze rund um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Nach ersten Proberechnungen hätten die Kommunen ab 2005 ein zusätzliches Minus zu verkraften. Versprochen war jedoch eine Entlastung der kommunalen Haushalte von bundesweit 2,5 Milliarden Euro. „Dies ist schlichtweg ein Skandal. Hier muss sofort gegengesteuert werden“, erklärte heute in Herne der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, vor zahlreichen Bürgermeistern.
 
Bekanntlich übernimmt der Bund ab 2005 für die Kosten für arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger - für deren Lebensunterhalt wie auch für Betreuung und Qualifizierung. Im Gegenzug sollen die Kommunen für diesen Personenkreis die Miete und sonstige Unterkunftskosten aufbringen. „Erste Schätzungen deuten darauf hin, dass sich allein für die kreisangehörigen Kommunen zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro ergeben“, warnte Schneider. Diese Schätzungen würden derzeit mit der Landesregierung überprüft.
 
Mit Sorge betrachtet der Städte- und Gemeindebund NRW zudem, dass der Deutsche Landkreistag schon jetzt den Landräten das so genannte Optionsmodell empfiehlt, ohne eine Klärung der finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen abzuwarten. Das Optionsmodell sieht vor, dass Kreise ab 2005 die Betreuung von Langzeit-Arbeitslosen in eigene Regie übernehmen können. Eine solch frühe Festlegung mit unabsehbaren Folgen sei „unsolidarisch und verantwortungslos nicht zuletzt auch gegenüber den Bürgern“, so Schneider. Von den 31 Landräten in NRW fordert der Städte- und Gemeindebund NRW deshalb Augenmaß und Rücksichtnahme auf die Kommunen bei ihrer Entscheidung für das Optionsmodell. „Die Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn die Mehrheit der kreisangehörigen Kommunen dies gutheißt. Das ist ein Gebot der politischen Fairness“, forderte Schneider. Schließlich müsse sichergestellt sein, dass der Kreis für diese neue Betreuungs-Aufgabe einen vollen Kostenausgleich vom Bund erhält. „Ein Draufzahlen über die Kreisumlage widerspricht der Zusage der Bundesregierung, die Kommunen zu entlasten“, stellte Schneider klar.
 
Kritisch setzten sich die Bürgermeister der größeren kreisangehörigen StGB-Städte auf ihrem Treffen in Herne mit dem Finanzgebaren des Landes Nordrhein-Westfalen auseinander. Wohl sei es zu begrüßen, dass das Land die 405 Millionen Euro, die es infolge der Neuregelung des Wohngeldes einspare, an die Kommunen weiterreiche. Jedoch sollte dies nicht im Rahmen des Gemeindefinanzausgleichs geschehen, da dann einige Kommunen zu Unrecht von der Zuteilung ausgeschlossen würden. Ebenso sei die Summe von 405 Millionen Euro in Zweifel zu ziehen. „Der Betrag liegt vermutlich um einiges höher. All dies muss das Land ohne Abzüge an die Städte und Gemeinden weitergeben“, machte Schneider deutlich. Die Regelung des Landes, die Ostförderung (220 Mio. Euro pro Jahr) allein von den Kommunen finanzieren zu lassen, sei deshalb inakzeptabel und müsse korrigiert werden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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