Mittelebene neu ordnen

Regionale Dienstleistungszentren mit staatlichem und kommunalem Zweig - Mitsprache für kreisangehörige Kommunen im Regionalrat

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 14.04.1999

Die rasche Einrichtung von mehreren regionalen Dienstleistungszentren in NRW fordert der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund. "Die Reform der Mittelebene im Land darf nicht auf halbem Wege steckenbleiben", betonte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB, heute in Düsseldorf. Unter dem Dach dieser regionalen Dienstleistungszentren sollten je eine Landesbehörde und eine Behörde in kommunaler Trägerschaft vereinigt werden.

Ergänzt werden müßte ein solches Haus durch einen demokratisch legitimierten Regionalrat. Dieser könnte im Wesentlichen die Aufgaben der Landschaftsversammlung (derzeit bei den Landschaftsverbänden) sowie des Bezirksplanungsrates (derzeit bei den Bezirksregierungen) und zugleich die planerischen Aufgaben der regionalisierten Strukturpolitik und Aspekte der integrierten Verkehrsplanung übernehmen.

Vorher müßten jedoch die kommunalen Aufgaben, die bisher von Landschaftsverbänden oder Bezirksregierungen erledigt würden, so weit wie möglich auf Kreise, Städte und Gemeinden übertragen werden, forderte Heinrichs. Hier eine Liste der wichtigsten Aufgabenfelder:
 

  • Hilfe zur Pflege: Der NWStGB fordert eine Übertragung der Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege auf Kreise und kreisfreien Städte. Dies muß jetzt umgesetzt werden durch eine Neufassung des kommunalen Finanzausgleichs (Soziallastenansatz).

  • Eingliederungshilfe / Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten: Im Rahmen einer zweiten Stufe sollte - nach ersten Erfahrungen mit dem Übergang der Hilfe zur Pflege - auch über die Übertragung der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten entschieden werden.

  • Verhältnis Kreise / kreisangehörige Kommunen: Entscheidend bei der Aufgabenübertragungen nach unten ist das Verhältnis der Kreise zu den kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Hier geht es insbesondere um die Übertragung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Landesregierung sollte daher den Vorschlag des NWStGB zur Änderung von § 6 AG BSHG aufgreifen und ferner die Bemühungen des Bundesrates zur Änderung von § 96 BSHG mit dem Ziel einer Öffnungsklausel unterstützen.

  • Psychiatrische Einrichtungen: Ein wesentlicher Teil kann nach Auffassung des NWStGB auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Allerdings wäre es sinnvoll, koordinierende Aufgaben und Querschnittsfunktionen weiterhin auf der überörtlichen kommunalen Ebene zu belassen.

  • Forensik: Eine Verstaatlichung der Forensik gibt aus Sicht des NWStGB nur Sinn, wenn auch die praktische Durchführung in die Hand staatlicher Behörden gelegt wird. Das Land muß offenlegen, wieviele Forensikplätze in welchen allgemein-psychiatrischen Einrichtungen benötigt werden, damit konkrete Vorstellungen zur Verlagerung allgemein-psychiatrischer Einrichtungen auf die Kreise entwickelt werden können.

  • Straßenbau: Nach Aussagen des Landes-Wirtschaftsministeriums gibt eine Verstaatlichung nur dann Sinn, wenn durch eine umfassenden Reform der Mittelebene die Landschaftsverbände in den regionalen Dienstleistungszentren aufgehen. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund erwartet bei einer Verstaatlichung der Aufgaben des Straßenbaus eine Entschädigung für die mit kommunalen Eigenmitteln geschaffenen Vermögenswerte.




Den Reformbemühungen abträglich wäre es, wenn die Landesregierung von ihrem ursprünglichen Konzept abwiche und doch wieder für zwei überörtliche, selbständige kommunale Aufgabenträger in den Grenzen der Landschaftsverbände einträte. "Eine solche Kehrwendung wäre für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht nachvollziehbar", warnte Heinrichs. Damit würde der Kerngedanke der Reform - Einrichtung von Regionalräten innerhalb von Bündelungsbehörden auf der Mittelebene - aufgegeben

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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