Mehr Verkehrssicherheit durch eigene Kontrollen

Statement von Hauptgeschäftsführer Christof Sommer gegenüber der Rheinischen Post

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 28.12.2022

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) bekräftigt seine Ansicht, dass Mittlere kreisangehörige Städte Geschwindigkeitskontrollen durchführen dürfen sollten. Dafür spricht auch die bewährte Praxis in anderen Bundesländern.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:

In Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern spielt die Verkehrssicherheit immer wieder eine sehr große Rolle. Viele wünschen sich mehr Kontrollen, weil gerast wird. Darum werben wir nach wie vor dafür, künftig auch den mittelgroßen kreisangehörigen Kommunen eigene Kontrollmöglichkeiten einzuräumen, wenn es die Lage vor Ort erfordert.

NRW würde damit auch keinen Sonderweg einschlagen. In anderen Bundesländern ist es üblich, dass die Kommunen eigenständig Verkehrskontrollen durchführen dürfen, obwohl die Gemeinden dort oftmals deutlich kleiner sind. 

Das Land sollte seine bisherige Zurückhaltung bei dem Thema aufgeben und den Kommunen freistellen, ob sie tätig werden wollen. Das Beharren auf einer einheitlichen Lösung nach dem Motto 'Alle oder keiner' wird den Problemen vor Ort nicht gerecht. Es geht schlicht und einfach um mehr Verkehrssicherheit, also weniger Verletzte oder gar Tote. In anderen Bereichen kommunalen Handelns – zum Beispiel in der Jugendhilfe – sind Options-Regelungen außerdem völlig normal.

Wir setzen darauf, dass wir 2023 an unseren ersten Austausch vor der Landtagswahl anknüpfen und in ergebnisorientierte Gespräche auf Fachebene einsteigen können."

Die Forderung stützt sich auf einen Beschluss des StGB NRW-Präsidiums aus dem November 2021. Darin heißt es:

"Das Präsidium misst dem Thema 'Verkehrssicherheit' eine große verkehrspolitische Bedeutung zu. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hält das Präsidium flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachungen an Unfallhäufungsstellen für sinnvoll und notwendig.

Vor dem Hintergrund, dass eine hohe Kontrolldichte nicht in allen Landesteilen NRWs gleichermaßen gewährleistet ist, befürwortet das Präsidium eine optionale Ausweitung der Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen auf Mittlere kreisangehörige Städte."

Zum >>>Bericht der Rheinischen Post

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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