Mehr Gestaltungsspielräume bei Einzelhandelsvorhaben

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zum neuen Einzelhandelserlass für NRW

StGB NRW-Statement
Düsselodorf, 14.01.2022

Die Landesregierung hat nach 13 Jahren den Einzelhandelserlass aktualisiert. Den Kommunen gibt er klare Kriterien für Planung und Genehmigung an die Hand. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer sagte der Rheinischen Post:  

"Der neue Einzelhandelserlass hilft uns, er gibt den Städten und Gemeinden klare Kriterien für eine rechtssichere Planung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an die Hand. Es geht dabei um eine Größenordnung von 800 qm und mehr, zum Beispiel Einkaufszentren oder große Lebensmittelmärkte. Für die langfristige Entwicklung einer Region sind solche Angebote eine enorm wichtige Einflussgröße mit Auswirkungen auf Nahversorgung, Wirtschaftskraft und Lebensqualität der Menschen.

Wir haben mit dem Erlass nun eine bessere, rechtssichere Orientierung für die planerische Ausweisung von Flächen, aber auch mehr Gestaltungsspielräume. Die Bauaufsichtsbehörde muss die Bezirksregierung bei der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben außerhalb eines von der Gemeinde festgelegten 'zentralen Versorgungsbereichs' jetzt erst ab einer Verkaufsfläche von 1200 qm um Erlaubnis fragen, vorher war das bereits ab 800 qm der Fall.

Auch die Abgrenzung zum Onlinehandel ist jetzt klar definiert. Die Kommunen können damit besser steuern und das Interesse an einer lebendigen Innenstadt mit dem Bedarf einer wohnortnahen Versorgung in Einklang bringen.“

Zum Bericht der Rheinischen Post (Paywall) rp-online.de/nrw/landespolitik/einzelhandel-nrw-erleichtert-bau-von-supermaerkten-in-innenstaedten_aid-65212987

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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