Mehr Betreuung für unter Dreijährige

Städte- und Gemeindebund NRW: Bedarfsgerechter Ausbau nur mit massiver Unterstützung des Landes möglich

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.03.2005

Das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz kann nur dann in NRW erfolgreich umgesetzt werden, wenn Land und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Dies erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf. „Grundsätzlich kann aus familienpolitischen Gründen nicht bestritten werden, dass für die unter Dreijährigen angesichts einer Versorgungsquote von 2,7 Prozent Handlungsbedarf besteht“, so Schneider.

Es sei ein breiter gesellschaftlicher Konsens feststellbar, dass neben finanziellen Leistungen auch gute infrastrukturelle Bedingungen nötig sind, um Familie und Beruf in eine bessere Balance zu bringen. „Zudem zeigt sich immer deutlicher, dass Kinder- und Familienfreundlichkeit einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor darstellen“, führte Schneider aus.

Dennoch dürfe man nicht die Augen verschließen vor der desolaten Finanzlage der meisten NRW-Kommunen. Hier sei das Land gefordert, nicht nur die bisher aufgebrachten Mittel für Kindergärten - trotz zurückgehender Kinderzahl - weiterhin zur Verfügung zu stellen, sondern zugleich eine zusätzliche Finanzierung außerhalb des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorzusehen.

Die so genannten Demografiegewinne - Experten rechnen bis 2010 in NRW mit 80.000 Kindergartenkindern weniger - seien zur Finanzierung nicht ausreichend. Denn die Entwicklung verlaufe lokal und regional sehr unterschiedlich, machte Schneider deutlich. Mancherorts müssten sogar noch Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren geschaffen werden. Hinzu komme der Rückzug der Kirchen als Träger von Tageseinrichtungen, der in einigen Regionen bereits jetzt gravierende Folgen hat.

Abgesehen von der Finanzhilfe sei das Land gefordert, bestehende Reglementierungen und Standards flexibler zu gestalten, sagte Schneider. Nur so ließen sich die notwendigen Betreuungsplätze zügig bereitstellen. So sollte man sich beim Aufbau neuer Angebote zunächst auf die Zwei- bis Dreijährigen konzentrieren, da in dieser Altersgruppe der größte Bedarf an Betreuung vorhanden sei. Nötig sei zudem mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen, kurzfristig und pragmatisch bei begrenzten Mitteln bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln - sowohl in Kindergärten als auch in anderen Betreuungformen wie Tagespflege, Spielgruppen oder Mutter-Kind-Gruppen.

Mittelfristig, betonte Schneider, erwarte der Städte- und Gemeindebund NRW eine umfassende Integration der unter Dreijährigen in das GTK, um der Bedeutung dieser Aufgabe gerecht zu werden und die Kindergartenlandschaft in NRW dauerhaft abzusichern.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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