Maskenpflicht: Kommunen mahnen zur Vorsicht

NRW lockert die Maskenpflicht. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer erläutert gegenüber der Rheinischen Post, wie Kommunen damit umgehen.

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 18.06.2021

Die Rheinische Post berichtet am 18. Juni über die Lockerung der Maskenpflicht durch die Landesregierung. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:   

"Die Inzidenzen sind erfreulich niedrig. An der frischen Luft können die Menschen jetzt aufatmen und das geht ohne Maske noch viel besser. Viele Städte und Gemeinden konnten die Maskenpflicht bereits etwas lockern. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie und die jüngsten Zahlen des RKI zur Ausbreitung der Delta-Variante zeigen, dass wir hellwach bleiben müssen.

Daher werden die Kommunen dort, wo sich Abstände im Freien nicht einhalten lassen, auch weiterhin Auflagen machen und dafür werben, sich und andere mit einer Maske zu schützen. In der Regel greifen solche Einschränkungen nur für wenige, genau benannte Bereiche, in denen es absehbar eng wird, etwa einen bestimmten Straßenzug oder Teile einer Einkaufszone. Uns sind aktuell nur wenige Fälle bekannt, in denen Kommunen Auflagen beibehalten wollen."

Der Bericht der Rheinischen Post vom 18. Juni 2021 in voller Länge (Paywall).

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search