Leistungen aus einer Hand

Effiziente Förderung erwerbsfähiger Arbeitsloser nur durch Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

StGB NRW-Pressemitteilung
Gütersloh, 07.04.2003

Eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Arbeitslose gibt nur Sinn, wenn finanzielle und sonstige unterstützende Leistungen in einheitlicher Trägerschaft - unter finanzieller und organisatorischer Verantwortung des Bundes - organisiert werden. Zu dieser Einschätzung gelangte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner heutigen Sitzung in Gütersloh. „Schwerpunkt der Reform muss es sein, erwerbsfähige Hilfe-Empfänger mit gezielten Leistungen aus einer Hand dauerhaft in Arbeit zu bringen“, erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer. Dies müsse zudem unter Beachtung des sozialhilferechtlichen Nachrang-Prinzips geschehen.
 
Die Zusammenfassung aktiver und passiver Integrations-Leistungen für erwerbsfähige Arbeitslose in der Trägerschaft der Arbeitsverwaltung soll rascher zu einer passgenauen Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt führen. Unverzichtbar, so Schäfer, sei dazu eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik, bei der die Ressourcen stärker auf Qualifizierung und Vermittlung konzentriert werden und die Erwerbslosen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern" auch Verantwortung übernehmen für die eigene Integration.
 
„Hierzu muss das komplizierte Arbeitsförderungsrecht des Sozialgesetzbuches III entrümpelt und nach dem Vorbild der Hilfe-zur-Arbeit-Regelungen im Bundessozialhilfegesetz flexibilisiert werden", forderte Schäfer. Arbeitsämter müssten ermächtigt werden, eigenständig nach Lage vor Ort zu entscheiden und sich stärker an der individuellen Situation der Hilfe-Empfänger zu orientieren. Als Vorbild könne dabei die kommunale Beschäftigungsförderung dienen.
 
Städte und Gemeinden in NRW setzten klar auf eine umfassende Verknüpfung kommunaler Dienstleistungen mit den Aufgaben der künftigen Job-Center unter Regie der Arbeitsverwaltung. Insbesondere bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit - an der Schnittstelle von neuem Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - erwarteten die Städte und Gemeinden ein verbindliches Mitspracherecht, so Schäfer. Ausdrücklich appellierte er an die Landkreise, die Städte und Gemeinden an den Verhandlungen zur Kooperation von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern umfassend zu beteiligen. „Wenn die Sozialhilfe bereits heute ganz weitgehend vor Ort bearbeitet und ausgezahlt wird, müssen die Kommunen auch unmittelbar in die Vorarbeiten zum Aufbau der Job-Center und in die weiteren Reformschritte einbezogen werden“, machte Schäfer deutlich.
 
Aus der Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erwartet der Städte- und Gemeindebund NRW eine deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen bei ihren Sozialhilfe-Aufwendungen - ohne Überwälzung weiterer kostenträchtiger Aufgaben. „Die immer wieder in die Diskussion gebrachte Verpflichtung zur Krippenversorgung mit einer Betreuungsquote von 20 Prozent für Kinder unter drei Jahren ist mit uns nicht zu machen", stellte Schäfer klar. Diese würde allein für Nordrhein-Westfalen einmalige Investitionen von 3,5 Milliarden Euro erfordern und jährliche Betriebskosten von rund einer Milliarde Euro auslösen. Eine solche Finanzierungslast könnten weder die Kommunen noch das Land schultern.
 
Vielmehr bestehen die Städte und Gemeinden in NRW darauf, dass ihnen die Entlastung bei der Sozialhilfe aufgrund der Reform im Wesentlichen belassen wird. Dies würde sie in die Lage versetzen, in Kinderbetreuung zu investieren und durch verstärkte Investitionen die Konjunktur wieder anzukurbeln sowie Arbeitsplätze zu schaffen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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