Land NRW weitet Vogelschutzgebiete am "grünen Tisch" aus und schränkt kommunale Planungshoheit ein

Liste des Landes mit 308 Vorschlägen überrascht Städte und Gemeinden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.03.1997

Eine weitgehende Einschränkung der Planungshoheit der Städte und Gemeinden befürchtet der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund, wenn die vom Land NRW vorgesehenen 308 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von ca.150.000 ha für Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. In einem "Eilverfahren" hatte das Umweltministerium NW den kommunalen Spitzenverbänden 4 Wochen Zeit geben, Stellung zu der Liste zu nehmen. "Die betroffenen Städte und Gemeinden sind von den Vorschlägen des Landes völlig überrascht. So bedeute der Vorschlag des Landes zum Beispiel für die Gemeinde Burbach und die Stadt Rees, daß jeweils rund 50 v.H. der Gemeindefläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden müssen mit erheblichen Einwirkungen auf die Bauleitplanung", sagte Dr. Gerd Landsberg, Beigeordneter des NW Städte- und Gemeindebundes heute in Düsseldorf. Insbesondere bei der Erteiligung von Baugenehmigungen könne dies zu gravierenden Einschnitten führen.
 
Die Bundesregierung ist aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, Schutzgebiete an die Europäische Union zu melden. Ziel der Richtlinie ist es, die natürliche Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen zu erhalten oder wiederherzustellen. Spätestens 1995 sollte die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Bund und Land konnten sich über die Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz bisher nicht einigen. "Jetzt soll auf dem Rücken der Kommunen in wenigen Wochen ohne umfassende Beteiligung der Städte und Gemeinden die Richtlinie umgesetzt werden", sagte Landsberg.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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