Kommunen brauchen klare Regelungen für das Berechnen von Abgaben

Statement von Hauptgeschäftsführer Christof Sommer gegenüber der Rheinischen Post zur Neuregelung von Erschließungsbeiträgen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 16.02.2023

Die Landesregierung will aktuelle Regelungen im Beitragsrecht ändern. Ziel ist eine rechtssichere Abrechnung von kommunalen Abgaben mit einheitlicher Frist nach Eintritt der Vorteilslage – also Fertigstellung. Die Vorgabe, spätestens 25 Jahre nach Baubeginn Beiträge zu berechnen, soll entfallen.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Rheinischen Post:

"Die seit Juni geltenden Neuregelungen im Beitragsrecht haben in der kommunalen Praxis mehr Fragen als Antworten produziert. In unserer Geschäftsstelle wurden wir mit Anfragen geflutet. Unter welchen Bedingungen greift welche Frist? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit vom 'Beginn der erstmaligen technischen Herstellung', wie es im Gesetz heißt, die Rede sein kann? Reicht der Baubeschluss? Braucht es eine Baustraße? Was ist mit alten Straßen, die früher im Außenbereich einer Gemeinde lagen und nun einbezogen und ausgebaut werden?

All dies und mehr ließ das Gesetz offen.  Hinzu kommen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob der Landesgesetzgeber überhaupt zur Einführung einer Frist ab Baubeginn befugt war. Diese Zweifel haben die kommunalen Spitzenverbände mehrfach im Gesetzgebungsverfahren vorgetragen. 

Die Kommunen brauchen verlässliche rechtliche Vorgaben, die in der Praxis angewandt werden können. Darum begrüßen wir es, wenn die Landesregierung nun Klarheit schafft und eine einheitliche Berechnung von allen Abgaben auf den Weg bringt. So verlangt es auch das Bundesverfassungsgericht.  

Bliebe es bei der jetzigen Regelung, drohen den Kommunen Ausfälle in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, Einnahmen mit denen die Kommunen fest geplant haben und für die die Bürger eine Leistung erhalten haben. Werden die Anlieger, die von einer neuen Straße profitieren, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen, trägt die Kosten letztlich die Allgemeinheit.

Die Unterstellung, Kommunen wollten sich bereichern, ist absurd. Es geht am Ende um ein rechtssicheres Verfahren, das für Kommunen und Bürger regelt, auf welcher Grundlage Abgaben für besondere kommunale Leistungen wie den Bau einer Straße berechnet werden können."

Zum Bericht der Rheinischen Post (Paywall)

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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