Kommunale Wärmenetze in Neuregelungen einbeziehen

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zum Systemwechsel bei Gas- und Ölheizungen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 03.03.2023

Die Diskussion über neue Regeln für Gas- und Ölheizungen beunruhigt die Kommunen. Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:

"Es steht außer Frage, dass die Erreichung der Klimaziele in Deutschland auch von der Einbindung des Gebäudesektors abhängig ist. Speziell mit Blick auf die Erdgasversorgung ist durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine weitere Motivation für eine Umrüstung alter Öl- und Gasheizungen hinzugetreten. Insofern ist es im Grundsatz zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung konkrete Gedanken darüber macht, wie man praktische Lösungen für das Problem finden kann.

Die aktuell diskutierten Regeln für den Einbau neuer Heizungen, nach denen ab 2024 nur noch zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeiste Anlagen erlaubt wären, sind jedoch nicht praxistauglich. Der Markt gibt derzeit weder Material noch Handwerksleistungen in ausreichendem Umfang her. Schon allein deshalb wären die aktuellen Vorschläge letztlich nicht umsetzbar.

Zudem ist die wichtige Rolle der kommunalen Wärmenetze nicht ausreichend mitgedacht worden. Das sind große kommunale Vermögenswerte, die es zu schützen gilt. Die Möglichkeit, Heizungen an bestehende Gasnetze zu koppeln, sollte man langfristig offenhalten und nicht durch eine einseitige Entscheidung zugunsten anderer Technologien vorzeitig ausschließen. Denn noch sind tragfähige Alternativen nicht vorhanden. Möglicherweise können Gasheizungen künftig mit geringem Aufwand an neue gasförmige Energieträger wie Wasserstoff und Biomethan angepasst werden. Diese Chance darf man nicht leichtfertig aus der Hand geben.

Im Übrigen sollte nicht aus dem Blick geraten, dass die Kommunen Schulen, Kitas und weitere eigene Immobilien bewirtschaften müssen. Eine neue gesetzliche Regelung sollten keinen Zwang zu unverhältnismäßigen Umrüstungen auslösen. Investitionen in derart großem Stil wären für etliche Kommunen nicht darstellbar.

Wenn aus der Idee 'grüne Gasheizung' wirklich etwas werden soll, braucht es daher zwingend ausreichende Übergangsfristen, auskömmliche Förderungen und flexible Spielräume für den Einzelfall."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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