Kommunale GEZ-Gebühr fair berechnen

Städte- und Gemeindebund NRW verlangt Änderung der Bemessungskriterien für kommunale Rundfunkgebühr

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.01.2013

Neue Bemessungskriterien für den Rundfunkbeitrag der Kommunen fordert der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. "Die im Januar eingeführte Regelung führt zu einer massiven Kostensteigerung und zu unnötigem bürokratischem Aufwand ", monierte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist die Rundfunkgebühr umgestellt worden von einer Bezahlung pro Gerät auf eine Bezahlung pro Haushalt oder Betriebsstätte. Dabei wird nun auch die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigt. Bei vielen Kommunen kann dies dazu führen, dass nun ein Vielfaches der bisherigen Rundfunkgebühr zu zahlen wäre. In der Stadt Rheinbach (27.500 Einwohner/innen) stiege diese beispielsweise von gut 1.000 auf bis zu 7.000 Euro, in der Stadt Bergisch Gladbach (106.000 Einwohner/innen) von etwa 2.000 auf gut 20.000 Euro jährlich.

"Es kann nicht sein, dass gerade Kommunen mit vielen Ortsteilen und dezentralen Verwaltungseinheiten durch eine höhere Rundfunkgebühr stärker belastet werden", machte Schneider deutlich. Zudem müssten Änderungen der kommunalen Verwaltungsstruktur ständig wieder der GEZ gemeldet werden, damit diese bei der Berechnung der Gebühr die korrekte Anzahl der Betriebsstätten zugrunde lege. Dieser Aufwand spreche allen Bemühungen um Bürokratieabbau Hohn.

Da der jetzige Zustand den Städten und Gemeinden und deren Bürgern sowie Bürgerinnen nicht zuzumuten sei, müsse das Thema in der Rundfunkkommission und auf der Ministerpräsidentenkonferenz neu diskutiert werden, forderte Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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