Klare Verhältnisse gefordert

Verwaltungsstrukturreform muss zügig umgesetzt werden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.02.1999

Nordrhein-Westfalen steht vor einer Jahrhundertaufgabe. Die staatliche Verwaltung mit ihren vielfältigen Zwischenebenen und ihrer Vielzahl von Sonderbehörden muß an die Erfordernisse einer modernen Gesellschaft und globalisierten Wirtschaft angepaßt werden. Mit einer durchgreifenden Reform besteht die einmalige Chance, die Selbstverwaltung in den 396 Städten und Gemeinden in NRW zu stärken. "Jahrelange Forderungen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes nach Zusammenfassung der Verwaltungen auf der Mittelebene und nach der Verlagerung von Aufgaben so weit wie eben möglich auf die Städte und Gemeinden sollten jetzt zügig und kommunalfreundlich umgesetzt werden", erklärte NWStGB-Präsident Bürgermeister Albert Leifert, MdL, heute in Düsseldorf.
 
Auslöser der Reformdiskussion ist die unzureichende Struktur der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Ebenenfülle und Kompetenzüberschneidung. Organisatorische Veränderungen auf der Mittelebene müssen sich messen lassen an den Kriterien klarer Kompetenzabgrenzung, Transparenz von Verwaltungsstrukturen sowie einer wirtschaftlicheren und kommunalfreundlichen Aufgabenerfüllung.
 
Der NWStGB erwartet, daß die Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen die eigenverantwortliche kommunale Entscheidungsfindung vor Ort stärkt. "Ziel muß es sein, Aufgabenträgerschaft, Entscheidungskompetenz und Mittelverfügung in einer Hand zusammenzuführen", erklärte Leifert. Zur Umsetzung der hiermit verbundenen Detailregelungen biete der NWStGB seine Zusammenarbeit an. Der kommunale Spitzenverband erwartet jedoch auch, in die Beratungen über die einzelnen Reformschritte rechtzeitig einbezogen zu werden.
 
Mittelebene neu ordnen

Der NWStGB stellt fest, daß die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungs- und Leistungskraft besitzen, die es ihnen erlaubt, bislang den Landschaftsverbänden zugewiesene Aufgaben zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche "Soziales", "Jugendhilfe", "Sonderschulen" und "Psychiatrie". Die genannten Aufgaben sind soweit wie möglich auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Der Bereich des Straßenbaus, der die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen umfaßt, sollte dem Land zugeordnet werden.

Nordrhein-Westfalen, das größte Bundesland mit 18 Millionen Einwohnern, benötigt regionale Verwaltungen als Bündelungsbehörden auf der mittleren Ebene. Über Zahl und Aufteilung der zusammengefaßten regionalen Verwaltungen, über den Vorschlag der Landesregierung sowie über andere Vorstellungen - beispielsweise eine regionale Verwaltungseinheit Ruhrgebiet - wird das Präsidium des NWStGB in seiner Sitzung am 25. Februar ausführlich beraten und sich eine abschließende Meinung bilden.

Die Regionalplanung gehört nach Ansicht des NWStGB zum regionalen kommunalen Entscheidungsbereich und sollte in der Hand kommunaler Entscheidungsträger liegen. Das gilt ebenso für die regionalisierte Strukturpolitik sowie für das Setzen von Rahmenvorgaben für überörtliche Aufgaben der Kommunen. Deshalb muß den regionalen Verwaltungen als Entscheidungsgremium eine gewählte kommunale Vertretung zugeordnet werden.
 
In Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform geht der NWStGB davon aus, daß die Träger sozialer Einrichtungen (z. B. psychiatrische Anstalten) wie bisher die Finanzen von kommunaler Seite erhalten. Entsprechenden Befürchtungen trat Leifert entgegen: "Keinem dieser Träger wird der Geldhahn zugedreht". Für die Städte und Gemeinden sei ein starkes Engagement in sozialen Angelegenheiten selbstverständlich. Die Reform dürfe nicht auf dem Rücken der Bedürftigen ausgetragen werden. Leifert appellierte an die karitativen Organisationen, "mit demselben hohen Engagement wie bisher zusammen mit den Städten und Gemeinden die sozial Schwachen zu betreuen".

Darüber hinaus spricht sich der NWStGB dafür aus, daß das vorhandene Personal, soweit Aufgaben verlagert werden, von den künftigen Aufgabenträgern übernommen wird. "Betriebsbedingte Kündigungen darf es nicht geben", stellte Leifert klar.
 
Einsparungen möglich

Scharf widersprach der NWStGB-Präsident Vorwürfen, eine Auflösung der Landschaftsverbände verursache Mehrkosten in Millionenhöhe. Richtig sei, daß das Zusammenführen von Aufgabenwahrnehmung (Zuständigkeit) und Finanzverantwortung Einsparpotentiale überhaupt erst freisetze. Die Verwaltung des Sozialbereichs könne für die Kommunen in der Gesamtheit nur billiger werden. Die Kommunen in NRW zahlen nach aktuellen Berechnungen 1999 rund 5,6 Milliarden Mark Umlage an die beiden Landschaftsverbände.
 
Sollten bei der Sozialhilfe für bedürftige Menschen in Einrichtungen Ungleichgewichte zwischen verschiedenen Kommunen auftreten, könnten diese im Rahmen des Gemeindefinanzausgleichs abgemildert werden. Wer hier mit Millionensummen hantiere, die angeblich die großen Städte zusätzlich aufzubringen hätten, solle erst einmal genaue Zahlen auf den Tisch legen, forderte Leifert.
Für den NWStGB steht außer Frage, daß das Vermögen der Landschaftsverbände - etwa die Anteile an der WestLB oder der Provinzial Versicherung - auf die Kommunen zu übertragen ist. Nach Abzug der Schulden der Landschaftsverbände gehe es hier um Beträge weit über eine Milliarde Mark.
 
Anhang:
 
Aufgaben der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen:


  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
  • Landesjugendamt
  • Träger von psychiatrischen Einrichtungen
  • Träger von Sonderschulen
  • Verwaltung und Unterhaltung der Landesstraßen - und der Kreisstraßen (soweit übertragen)
  • Verwaltung der Autobahnen und Bundesstraßen (im Auftrag des Landes)
  • Allgemeine Kulturpflege
  • Denkmalschutz und Bodendenkmalpflege
  • Förderung von Heimatmuseen und Archivwesen
  • Unterhaltung von Landesmuseen und Landesbildstellen
  • Ausarbeitung von Landschaftsplänen (auf Antrag der Kreise/kreisfreien Städte)
  • Gewährträgerschaft bei der Westdeutschen Landesbank und den Provinzialversicherungen
  • Beteiligung an Versorgungs- und Verkehrsunternehmen mit regionaler Bedeutung
  • Geschäftsführung der kommunalen Versorgungskassen
  • Beteiligung an der Trägerschaft der Heilbäder Bad Sassendorf, Bad Waldliesborn und Bad Westernkotten (LV Westfalen-Lippe)

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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