Hilfe nötig beim Bau von Flüchtlingsunterkünften

Forderung des StGB NRW-Ausschusses für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung nach Anpassung baurechtlicher Vorschriften

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.09.2015

Das Land NRW muss die Kommunen in die Lage versetzen, schnell und flexibel Unterkünfte für die herbeiströmenden Flüchtlinge zu schaffen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Darauf hat der Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf hingewiesen. Denn in den zurückliegenden Tagen hat sich die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen in NRW nochmals zugespitzt. Allein in dieser Woche erwartet das Land 14.000 weitere Asylsuchende. Nordrhein-Westfalen nimmt derzeit 30 Prozent aller nach Deutschland kommenden Flüchtlinge auf.

Der Ausschuss hat daher Erleichterungen bei der Beschaffung, Errichtung und Änderung von Flüchtlingsunterkünften gefordert. "Die Kommunen benötigen vom Land verbindliche Leitlinien, auf welche Standards im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann und in welchen Fällen eine Abweichung von Vorschriften hinzunehmen ist", erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Stefan Raetz aus Rheinbach. Turnhallen müssten von den rechtlichen Anforderungen mit Zeltstädten gleichgestellt werden. Zudem verhinderten die starren Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes eine schnelle Beschaffung. "Um die Kommunen beim Kauf von Containern oder Material für Unterkünfte handlungsfähig zu machen, muss die vergaberechtliche Praxis stärker den Kommunen überlassen werden", so Raetz.

Außerdem hat der Ausschuss das Land aufgefordert, sich gegenüber dem Bund in der Energieeinsparverordnung für eine Absenkung des Dämmstandards für Flüchtlingsunterkünfte einzusetzen. Darüber hinaus müsse der Bund das Baugesetzbuch ändern, um auch den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, Flüchtlingsunterkünfte in Industriegebieten oder im weiteren Außenbereich einzurichten, wenn in Wohngebieten und sonstigen für Wohnnutzung geeigneten Baugebieten keine Flächen mehr vorhanden sind. "Dabei muss selbstredend im Interesse der Flüchtlinge wie auch im Interesse der Unternehmen auf eine nachbarschaftsverträgliche Nutzung geachtet werden", machte Raetz deutlich.

Da auch in den kommenden Jahren mit einer hohen Zahl von Flüchtlingen zu rechnen ist und aller Voraussicht nach ein Großteil davon in Nordrhein-Westfalen dauerhaft wohnen wird, forderte der Ausschuss zudem, den Mehrbedarf an neuen Wohnflächen im Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zu berücksichtigen. Hierzu Raetz: "Wenn wegen des Baus von Übergangsheimen und Wohnungen für Flüchtlinge immer weniger Bauland zur Verfügung steht, müssen Landes- und Regionalplanungsbehörden die Flächen für allgemeine Siedlungsbereiche im LEP und den Regionalplänen erweitern."

Dies erfordere auch, dass der Bund seine Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich anhebe. "Menschen mit einem dauerhaften Bleiberecht ist mit der Unterbringung in Flüchtlingsheimen oder Containern langfristig nicht geholfen", machte Raetz deutlich. Sobald Flüchtlinge anerkannt sind, bräuchten sie eine dauerhafte Bleibe. Daher müsse der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von derzeit 518 Millionen Euro auf mindestens 2 Milliarden Euro anheben. Mit der von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angekündigten Verdopplung der Mittel werde der zusätzlich entstehende Bedarf an günstigem Wohnraum nicht abgedeckt. "Wichtig ist ein mehrjähriges Programm, welches die erwarteten hohen Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren abdeckt", so Raetz. Diese Mittel müssten die Länder adäquat aufstocken.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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