Grundsteuerpläne des Landes kaum umsetzbar

Präsident Landscheidt fordert landeseinheitliche Lösung

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 11.04.2024

Die Pläne der Landesregierung, dass die Kommunen ab 2025 für Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen, würden die Städte und Gemeinden vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen.

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt lehnte das Vorhaben gegenüber der Rheinischen Post entschieden ab:

"Die Kommunen haben frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Grundsteuerreform Wohnhäuser stärker belastet werden könnten als Gewerbe, und die Kommunen haben frühzeitig Korrekturen angemahnt. Das Land blieb dennoch untätig, und jetzt ist der Wagen festgefahren.

Der Lösungsvorschlag, nun auf kommunaler Ebene nachzusteuern, ist inakzeptabel und kommt viel zu spät. In den meisten Städte und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten Hebesätzen ans Laufen zu bringen. Für die Berechnung wären die Kommunen auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen sind.

Das Land muss nun aus einer verfahrenen Lage das Beste machen: Aus unserer Sicht kann das nur eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen sein."

Zum Bericht der Rheinischen Post

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