Grundsteuer: Kommunen sollen für Versäumnisse des Landes geradestehen

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zur Ankündigung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 14.03.2024

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat Medien gegenüber bestätigt, dass die Landesregierung die Einführung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts für die Grundsteuer B umsetzen will – notfalls per Landesgesetz. Dies soll gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen geschehen.

Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, kritisiert die Entscheidung scharf:

"Dass das Land die Unwucht bei der Grundsteuer angeht, ist im Grundsatz richtig, die Kommunen haben es seit zwei Jahren gefordert. Nun aber die Aufgabe den Städten und Gemeinden zuzuweisen, kommt völlig überraschend und viel zu spät.

Trotz der zahlreichen Warnungen aus der kommunalen Familie hat das Land es nicht für nötig gehalten, rechtzeitig die Lastenverschiebung im Bundesmodell auszugleichen und eine höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke festzusetzen. Ausbaden sollen es jetzt die Kommunen.

Dass eine rechtzeitige Korrektur möglich war, zeigt sich im Saarland und Sachsen. Dort wurden die Messzahlen landeseinheitlich angepasst und zum Teil erhebliche Verschiebungen bei der Grundsteuer zu Lasten der privaten Eigentümer vermieden.

Aus mehreren Gründen wird es für die Städte und Gemeinden mehr als schwierig, die Pläne des Landes umzusetzen. Ihnen läuft die Zeit davon. Es bleiben nur noch wenige Monate, um die komplexe IT für die Neu-Berechnung umzustellen. Ob die Zeit reicht, ist fraglich: Die Kommunen sind darauf angewiesen, dass die Software-Hersteller rechtzeitig liefern können. Gleichzeitig verhandelt das Land noch mit dem Bund und es ist nicht ansatzweise klar, wie eine gesetzliche Grundlage für das Handeln der Kommunen aussehen soll.

Die Entscheidung des Landes wird die Konflikte in den Kommunen verschärfen. Die Diskussion über eine faire Balance der Messzahlen werden Gewerbetreibende und private Eigentümer nun regelmäßig vor Ort austragen. Außerdem ist absehbar, dass sich die Kluft zwischen starken und schwachen Kommunen weiter vergrößern wird. Der kommunalen Familie und dem Zusammenhalt vor Ort hat das Land mit seiner Entscheidung einen Bärendienst erwiesen.

Nach ersten Stichproben gehen wir aktuell davon aus, dass Gewerbegrundstücke in NRW bis zu 50 Prozent entlastet werden, private Inhaber aber 20 Prozent drauflegen müssen. Die Zahlen fallen allerdings von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich aus und hängen stark davon ab, wie viel Gewerbe vor Ort angesiedelt ist."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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