Grundgesetzänderung richtig zur Sicherung der Jobcenter

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 25.03.2010

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen die gestern auf Bundesebene ausgehandelte Einigung zum Erhalt der Jobcenter für die Betreuung Langzeitarbeitsloser. „Nach monatelangem Ringen ist mit der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes eine Lösung gefunden worden, durch die die gemeinsame Arbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern fortgesetzt werden kann“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreis­tages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. „Eine Trennung der Aufgaben hätte für die Betroffenen große Nachteile bedeutet und zu einem Anstieg von Bürokratie geführt.“ Mit der Ausweitung der Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen, auf ein Viertel aller Grund­sicherungsstellen — 110 von 438 — sei außerdem eine in der Praxis bewährte Alternative zum Kooperationsmodell abgesichert worden.

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände appellierten an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, die gefundene Einigung zügig in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen und noch offene Einzelfragen zu klären. „Die Langzeitarbeitslosen und die Beschäftigten in den Jobcentern brauchen so schnell wie möglich Gewissheit über die konkreten Einzelheiten“, machten Articus, Klein und Schneider deutlich.

An die Landesregierung appellierten Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, in dem durch die Bund-Länder-Verabredungen geplanten neuen Kooperationsausschuss auf Landesebene neben Landes- und Bundesvertretern auch die kommunalen Spitzenverbände als Mitglieder vorzusehen. „Der Sachverstand der kommunalen Spitzenverbände, das haben die vergangenen Jahre gezeigt, ist sehr nützlich, wenn es um eine praxisgerechte und partner­schaftliche Umsetzung der Hilfen für Langzeitarbeitslose geht“, so die Hauptgeschäftsführer.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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