Ganztagsgrundschule ja - aber ohne Lastenverschiebung

Kommunalvertreter diskutieren mit Bildungsministerin Ute Schäfer- Dissens über Finanzverantwortung

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.02.2003

Offene Ganztags-Grundschulen können einen wichtigen Beitrag darstellen, Schulkinder im Primarbereich intensiver zu fördern sowie mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit herzustellen. Zugleich rückt damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern schulpflichtiger Kinder ein Stück näher. Darin sind sich die NRW-Bildungsministerin ~fett{Ute Schäfer} (SPD) und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bergkamens Bürgermeister ~fett{Roland Schäfer}, einig.
 
Die Ministerin stellte heute in Düsseldorf dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes, der 359 nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden vertritt, das geplante Angebot der Landesregierung zum Aufbau von offenen Ganztags-Grundschulen auf freiwilliger Basis vor. Der Stufenplan sieht vor, dass zum Schuljahr 2003/2004 bereits mit gut 300 offenen Ganztagsschulen zu rechnen ist. Deren Anzahl könnte bis zum Schuljahr 2007/2008 auf rund 2.600 steigen.
 
In der Diskussion bestand Übereinstimmung, dass Ganztagsangebote an Grundschulen sowohl als traditionelle Ganztagsschulen vorstellbar sind wie auch als offene Ganztagsschulen, die auf der Kooperation von Schulen mit Trägern der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen im Bereich von Freizeit, Kultur und Sport beruhen. Unterschiedliche Auffassungen herrschten bei der Frage, in wessen Verantwortungsbereich der Ausbau von Ganztagsschulen insgesamt fällt.
Das Land sieht seine Zuständigkeit - und damit seine Personal- und Finanzverantwortung - für die offene Ganztagsgrundschule auf jene 800 Lehrerstellen beschränkt, die es bis zum Jahr 2007 zusätzlich zur Verfügung stellen will. Zuschüsse für pädagogische Kräfte, die für Angebote außerhalb des Unterrichts eingesetzt werden sollen, versteht das Land lediglich als Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung einer kommunalen Aufgabe.
 
Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortung müssten sich aber an den Grundsätzen orientieren, die für Halbtagsschulen und traditionelle Ganztagsschulen gelten, hielten Mitglieder des StGB NRW-Präsidiums der Ministerin entgegen. Dies bedeute die Verantwortung der Schulen für ein einheitliches pädagogisches Gesamtkonzept, aber auch die Verpflichtung des Landes, das erforderliche Personal vollständig und dauerhaft zu finanzieren. Das betreffe nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, sondern auch das darüber hinaus erforderliche pädagogische Personal.
 
Mit Blick auf die Förderrichtlinien des Landes, die demnächst veröffentlicht werden sollen, unterstrich StGB NRW-Präsident Schäfer, die Rahmenbedingungen müssten so ausgestaltet sein, dass Ganztagsschulen bedarfsgerecht und zeitnah in allen Kommunen errichtet werden können, die dies wünschten. Die Landesförderung dürfe nicht auf Städte und Gemeinden beschränkt werden, die in der Lage seien, zu Gunsten von Ganztagsschulen kommunale Horte aufzulösen.
 
Abschließend bedankte sich Präsident Schäfer bei der Bildungsministerin. Er betonte die Bereitschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, aktiv an den noch zu klärenden Fragen mit zu arbeiten. Auch wenn nicht in allen wesentlichen Punkten ein Konsens erreichbar erscheine, sei doch der von der Landesregierung gezeigte Wille, mit der kommunalen Seite offen und konstruktiv zu diskutieren, zu begrüßen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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