Erhöhungen bei der Grundsteuer waren zu erwarten

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt zu gestiegenen Hebesätzen in 104 Kommunen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 07.02.2024

Rund ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat zwischen Juli 2022 und Juni 2023 die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Auswertung des Statistischen Landesamtes hervor.

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt sagte der dpa:

"Dass viele Kommunen sich im vergangenen Jahr gezwungen sahen, die Hebesätze für die Grundsteuer B zu erhöhen, war zu erwarten. Die Städte und Gemeinden fahren seit Jahren auf Verschleiß und bekommen nicht die Anteile aus den Steuereinnahmen, die sie eigentlich brauchen, um die wachsende Zahl von Aufgaben zu bewältigen. Klimaanpassung und Wärmewende, Digitalisierung, Bildung und Ganztag, Jugendhilfe, wachsende Sozialausgaben oder die Versorgung von Geflüchteten, all das muss finanziert werden.  

Wer ständig draufzahlt, hat irgendwann keine Reserven mehr. Das Gesetz verpflichtet die Kämmerer dazu, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Da bleibt vielen nichts anderes übrig, als freiwillige Leistungen zu kürzen oder die Grundsteuer zu erhöhen. Gemessen an der Inflationsrate in 2023 ist die Erhöhung der Hebesätze noch sehr moderat ausgefallen. 

Viel mehr Sorgen macht uns, dass sich die Finanznot der Kommunen weiter verschärfen wird, so lange Bund und Land nicht echte Hilfen bereitstellen. Ab 2024 schlagen die Kriseneffekte ungebremst auf die Haushalte durch. Die Landesregierung plant lediglich einige Erleichterungen im Haushaltsrecht. Damit können die Kommunen den Gang in die Pleite vielleicht vertagen, aber nicht verhindern."

Zum Bericht der dpa 

Zum Bericht des Statistischen Landesamtes

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