Deutliche Entlastung durch Hartz IV nötig

Städte und Gemeinden in NRW brauchen Einstieg in die seit langem aufgeschobene Gemeindefinanzreform

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 01.12.2004

Aus den Haushaltsberatungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Kreise in NRW geht immer deutlicher hervor, dass die mit Hartz IV anvisierten Einsparungen voraussichtlich nicht überall in vollem Umfang realisiert werden. „Aktuell geht es vielfach nur noch darum, ob und wie die neu entstehenden Be- und Entlastungen zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen verteilt werden“, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute vor dem Präsidium des Verbandes in Düsseldorf.

Der Entlastung bei der Sozialhilfe stehen zum Teil erhebliche Mehrkosten für die Unterbringung der Bezieher von Arbeitslosengeld II gegenüber. Dafür müssen die Kommunen in Zukunft entweder direkt oder über die Kreisumlage aufkommen. Hierbei - so Schäfer - sei besonders problematisch, dass die Be- und Entlastungssituation aufgrund der ungleichen Verteilung der Hilfeempfänger nicht nur zwischen einzelnen Bundesländern, sondern auch zwischen den Kommunen eines Bundeslandes stark variiere.

Schäfer appellierte an die Kreise, die vielfach noch unklaren Veränderungen durch Hartz IV nicht vorschnell zum Vorwand für eine Erhöhung der Kreisumlage zu nehmen. Jedenfalls müssten die Auswirkungen von Hartz IV sehr genau beobachtet und im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Revisionsverfahrens im Frühjahr und Herbst 2005 kontrolliert werden, betonte Schäfer. Je nach Ergebnis müsse der Bund bei den Unterkunftskosten nachlegen, um auf jeden Fall eine Entlastung der Städte und Gemeinden zu erreichen.

Seit Beginn der Beratungen der Gemeindefinanzreform-Kommission stand fest, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der Finanzverantwortung des Bundes auch eine wesentliche Entlastung der kommunalen Haushalte bewirken solle. Der Bundesgesetzgeber hat den Kommunen eine Entlastung durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich bundesweit versprochen. „Es zeigt sich immer klarer, dass die bescheidenen Ansätze einer Gemeindefinanzreform aus dem Vermittlungsausschuss Ende 2003 nicht geeignet sind, die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen“, stellte Schäfer klar. Mehr und mehr werde deutlich, dass eine nachhaltige Gemeindefinanzreform, die den Kommunen verlässliche und auskömmliche Einnahmen sichert, weiterhin mit oberster Priorität auf der politischen Agenda stehen muss.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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