Bund und Länder erhöhen in unverantwortlicher Weise die Kosten der Abwasserbeseitigung

Kommunen fordern eine verläßliche Wasserpolitik des Landes!

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 05.09.1996

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund verlangt von Bund und Land, im Interesse der Gebührenzahler endlich zu einer verläßlichen Wasserpolitik zurückzukehren. „Sie fordern heute Gebührensenkungen und treiben morgen die Kosten unnötig hoch", sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, in Düsseldorf. Abwasserbeseitigung sei ein zentraler Beitrag der Städte und Gemeinden zum Umweltschutz. Die Politik von Bund und Land sorge aber dafür, daß die Belastungsgrenze der Gebührenzahler in immer mehr Kommunen überschritten werde. Konkret sprach Wilmbusse drei Bereiche an:

Die Verschärfung technischer Anforderungen

Als „umweltpolitisch völlig unnötig und volkswirtschaftlich unvertretbar" bezeichnete Wilmbusse den aktuellen Plan des Bundes und der meisten Bundesländer, die technischen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung drastisch zu erhöhen. Die dadurch erforderliche Anpassung der kommunalen Abwasserentsorgung an den neudefinierten „Stand der Technik" wird nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes für einen Großteil der kommunalen Kläranlagen dazu führen, daß die Gebühren steigen.

Alle Praktiker seien sich einig, so Wilmbusse, daß die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes die technischen Anforderungen insgesamt verschärfe und daher die Gebührenzahler erneut stärker belaste. In vielen Fällen würden zusätzliche Investitionen erforderlich, wie z.B. das Abdecken großer Belebungsbecken und weitergehende Maßnahmen der Abluftwäsche, der Filtration oder der Entkeimung. Die Folgekosten für die Weiterbehandlung und Entsorgung der bei den genannten zusätzlichen Verfahren anfallenden Stoffe seien bisher noch gar nicht abzusehen.

Damit würden alle Überlegungen der letzten Jahre, die Kosten der Abwasserbeseitigung zu vermindern, ad absurdum geführt. Wilmbusse betonte, daß der Innenminister des Landes diese Position bisher mitgetragen habe. Er forderte die Landesregierung erneut auf, diese Haltung beizubehalten und den Gesetzentwurf über den Bundesrat zu Fall zu bringen. „Die deutsche Abwasserbeseitigung nehme schon heute einen Spitzenplatz in Europa ein", so Wilmbusse. Die geplante WHG-Novelle vergrößere die zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten bestehende Schere in der Abwasserentsorgung.

Die Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung

Als ein besonders peinliches Beispiel ministerieller Untätigkeit stellt sich für Wilmbusse das Gerangel um die Kosten der Gewässerunterhaltung dar. Die Gemeinden müssen die Gewässer unterhalten und dürfen die Kosten dafür zum Teil auf die Begünstigten umlegen. Allerdings habe der Gesetzgeber die einschlägige Regelung des Landeswassergesetzes 1995 derart verkompliziert, daß die Umlage heute ein enorm aufwendiges und kostspieliges Verwaltungsverfahren verursache. Diese Kosten müßten dann wieder den Bürgern auferlegt werden.

Zwar hat der Städte- und Gemeindebund nach Aussage seines Präsidenten das Umweltministerium von der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung überzeugen können. Nur geschehe dort weiterhin nichts! Deshalb habe sein Verband den Landtagsfraktionen jetzt einen Gesetzentwurf zukommen lassen. Wilmbusse hofft, daß man dort mehr Sensibilität für die kommunale Situation habe: „Wir brauchen die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr, damit wir 1997 wieder ohne sinnlosen Verwaltungsaufwand arbeiten können".

250 Millionen DM zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Ein Schritt in die richtige Richtung sei demgegenüber die schon vor einem Jahr versprochene „Landesinitiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW", die mit rund 250 Millionen DM aus der Abwasserabgabe finanziert werden soll. Wilmbusse sieht aber auch hier notwendige Korrekturen: „Die Gelder müssen in die wasserwirtschaftlichen Problemgebiete des Landes fließen."

Es sei sinnvoller, sich auf die Förderung der ländlichen Gebiete mit besonders hohen Gebühren zu konzentrieren, als die Gelder mit der Gießkanne zu verteilen. Nachdrücklich kritisierte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes den Plan der Landesregierung, sich bei der Förderung der Kanalsanierung auf Gebiete mit überdurchschnittlichen Kriegsfolgeschäden(!) zu konzentrieren: „50 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges ist das ein billiger Versuch, die Mittel in die Ballungsgebiete zu lenken und den ländlichen Raum leer ausgehen zu lassen".

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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