Bürokratische Vorgaben gefährden Auftragsvergabe

Tariftreue- und Vergabegesetz aus Sicht der NRW-Kommunen zum Erreichen der gesetzlichen Ziele nicht geeignet

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 13.05.2013

Das seit dem 1. Mai 2012 geltende Tariftreue- und Vergabegesetz erschwert zunehmend die Beschaffung von Material und Dienstleistungen für Kommunen. Aufgrund äußerst umfangreicher bürokratischer Vorgaben beteiligen sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen der Städte und Gemeinden. "Das Ausbleiben konkurrierender Angebote kann jedoch zu schlechteren Konditionen für die Kommunen führen und zugleich die öffentliche Auftragsvergabe verzögern", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Auch die am 8. Mai 2013 vom Land beschlossene Rechtsverordnung zu diesem Gesetz habe an dieser grundsätzlichen Problematik nichts geändert. Das Land habe die kommunale Auftragsvergabe in mehr als 40 Paragraphen beschrieben, welche zusammen 140 Absätze erfordern. Zugleich wurden mehr als 15 Seiten umfassende Vordrucke erstellt, die viele Bieter bereits vom Umfang her abschrecken.

Besonders abschreckend seien aber die umfangreichen Kündigungs- und Schadensersatzregelungen, die das Land den Bietern vorschreibt. Damit diese Regelungen von den Bietern wie auch von den öffentlichen Auftraggebern zu verstehen sind, will das Land einen Leitfaden mit mehr als 50 Seiten herausgegeben. "Da haben selbst Vergabespezialisten erhebliche Probleme,  den Überblick zu behalten", legte Schneider dar.

Bedauerlich sei zudem, dass die durchaus begrüßenswerten Ziele des Gesetzes selbst durch diese bürokratischen Regelungen häufig kaum erreicht würden. "Selbst das Land erkennt nunmehr an, dass dieses Gesetz gerade bei der Produktion etwa von Smartphones nicht dazu führen wird, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Herstellerländern mittelfristig verbessern", so Schneider. Dies sei eine Bankrotterklärung in einem Kernelement des Gesetzes.

Auch bei der Verpflichtung zur Berechnung von Lebenszykluskosten für von den Kommunen angeforderte Leistungen stünden Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis. Sachgerecht wäre gewesen, solche Prüfungen erst ab  einem Auftragswert über 50.000 Euro zu verlangen, erläuterte Schneider.

Die vielfach kritische Rückmeldung aus Städten und Gemeinden zu diesem Gesetz sollte das Land veranlassen, die Evaluierung des Gesetzes deutlich früher durchzuführen, so Schneider. Ganz besonders ärgerlich sei ferner, dass das Land die Ermittlung der den Kommunen durch dieses Gesetz entstehenden Kosten verzögere. "Es kann nicht sein, dass das Land mit diesem Gesetz die kommunalen Aufträge verteuert und sich seit mehr als einem Jahr nicht um die Ermittlung der dadurch verursachten Kosten kümmert", monierte Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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