Aufenthaltsregelung für ukrainische Geflüchtete schnell verlängern

Statement von Hauptgeschäftsführer Christof Sommer

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 23.08.2023

Nach aktuellem Stand laufen die Aufenthaltstitel für Personen aus der Ukraine im März 2024 aus. Dann endet die Gültigkeit der EU-Massenzustromrichtlinie. Die Städte und Gemeinden drängen darauf, die Regelung zu verlängern und Rechtssicherheit zu schaffen.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer den Westfälischen Nachrichten:

"Die so genannte Massenzustromrichtlinie hat uns im Umgang mit den rund 220.000 Menschen, die aus der Ukraine nach NRW geflohen sind, viel Bürokratie erspart. Ukrainer müssen kein Asylverfahren durchlaufen und können schnell eine Arbeit aufnehmen.

Wir brauchen dringend eine Nachfolgeregelung, die Richtlinie läuft im März 2024 aus. Bund und Land müssen sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen. Die Folgen für die Menschen wären erheblich, denn sie würden ihren Aufenthaltstitel verlieren und damit den Zugang zu Sozialleistungen oder den Wohnberechtigungsschein. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt würde massiv erschwert.

Ein Auslaufen der Richtlinie würde zudem die kommunalen Ausländerämter lahmlegen, die jetzt schon am Limit sind. Von einem Tag auf den anderen 220.000 weitere Fälle zu bearbeiten, ist schlichtweg nicht leistbar."

Zum Bericht der Westfälischen Nachrichten (Paywall)

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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