Abwasserbeseitigung in Privathand käme teurer

Umsatzsteuerpflicht nicht-kommunaler Abwasserentsorger spricht gegen Privatisierungs-Option im neuen Wassergesetz

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.03.2006

Die Abwassergebühren könnten drastisch steigen, wenn das Land NRW seine Pläne für die bevorstehende Novelle des Landeswassergesetzes umsetzt. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: „Die Zeche zahlen dann wieder die Bürger und Bürgerinnen“.

Hintergrund sind Überlegungen der Landesregierung, im Zuge der Novelle eine Privatisierung der Abwasserbeseitigung zuzulassen. „Das Land muss wissen, dass Privatunternehmer, welche die Abwasserentsorgung übernehmen, umsatzsteuerpflichtig sind“, stellte Schneider klar. Die Umsatzsteuer treffe aber am Ende die Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende Erhöhung ihrer Gebührenrechnung zu erwarten hätten. Bisher ist die Abwasserbeseitigung in kommunaler Regie von der Umsatzsteuer befreit - ein Umstand, den auch die Große Koalition in Berlin laut Koalitionsvertrag beibehalten will. „Wenn im kommenden Jahr die Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht wird, steigen im schlimmsten Fall auch die Abwassergebühren in diesem Umfang, sofern die Abwasserbeseitigung nicht in kommunaler Verantwortung bleibt“, betonte Schneider.

Das Argument, das Gesetz werde lediglich eine Option zur Privatisierung einräumen, sei aus Sicht der Kommunen nicht stichhaltig. „Bereits die Option auf Privatisierung gefährdet den hoheitlichen Charakter der Abwasserbeseitigung und damit das so genannte Steuerprivileg“. Zudem bestehe kein Anlass zur Privatisierung, hob Schneider hervor. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hätten in der Vergangenheit erstklassige Arbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung geleistet und würden dies auch in Zukunft tun. Die Kommunen hätten es geschafft, trotz ständig steigender Anforderungen an die Qualität der Abwasserbeseitigung die Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger erträglich zu halten. Es sei nicht erkennbar, was Privatunternehmen hier besser machen könnten. Auch von einem Sanierungs- oder Investitionsstau im kommunalen Kanalnetz könne keine Rede sein. Schließlich seien die Kommunen seit mehr als zehn Jahren in NRW durch die Selbstüberwachungs-Verordnung Kanal verpflichtet, die öffentlichen Kanäle auf Schäden zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanieren.

Die Privatisierungsoption, so Schneider, schaffe zusätzliche rechtliche und praktische Probleme, weil die Kommunen letztlich als Ausfallbürge für den Privatunternehmer einstehen müssten. In diesem Zusammenhang verwies Schneider auf die Erfahrungen anderer Bundesländer. Sachsen und Baden-Württemberg favorisierten eine Privatisierungsmöglichkeit, suchten aber seit fast zehn Jahren nach einer Lösung für die Folgeprobleme. „NRW sollte sich ein Vorbild an Bayern nehmen. Dort hat man die Probleme erkannt und auf die Privatisierungsoption verzichtet“, erklärte Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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