220 Millionen Mark für abgelehnte Asylbewerber

Kommunen fordern realistische Kostenerstattung durch das Land

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 07.05.1997

Die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber kommt die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Während das Land die Kosten für deren Untehalt nur für vier weitere Monate erstattet, bleiben die meisten fast zwei Jahre im Land, bevor sie ausreisen oder abgeschoben werden. In dieser Zeit müssen die Kommunen für die Versorgung der Asylbewerber aufkommen, obwohl dies eine typisch staatliche Aufgabe ist.

Die Zahlen über die tatsächliche Dauer des Aufenthalts sind das Ergebnis einer Umfrage, an der sich 250 der 357 Mitgliedskommunen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt haben. Zur Zeit der Erhebung hatten diese 18.449 abgelehnte Asylbewerber unterzubringen. Nur 8,4 Prozent verlassen Deutschland erfahrungsgemäß innerhalb der vom Land vorgesehenen vier Monate nach rechtskräftiger Ablehnung. Sieben von zehn Asylbewerber bleiben länger als ein Jahr, fast die Hälfte (43,4 Prozent) mehr als zwei Jahre.

Den befragten Kommunen entstehen dadurch Mehrkosten von 220 Millionen Mark. Pro Asylbewerber müssen Städte undGemeinden jährlich rund 8000 Mark aufwenden. Bei einem Soll von 120 Asylsuchenden wird der Haushalt einer Kommune um fast eine Million Mark pro Jahr belastet. Ohnehin reicht die Pauschale des Landes für den Unterhalt der Asylbewerber nicht aus.

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund fordert die Landesregierung auf, die Kostenerstattung an die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Asylbewerber anzupassen. Dies sei auch im Sinne des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, erklärte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB. "Es kann nicht angehen, daß die Kommunen bei der Dauer der Landeserstattung im Regen stehengelassen werden", so Heinrichs. Daher müsse das Flüchtlingsaufnahmegesetz noch vor der Sommerpause des Landtages, geändert werden.

Rückfragen: Rudolf Graaff (Rechtsreferent), Ruf 0211-4587-246

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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