Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 428/1998 vom 05.08.1998

Zwischenbilanz zum Landespflegegesetz

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport hat die aktuelle Bilanz zur Umsetzung des Landespflegegesetzes vorgelegt. Danach ist seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1996 das Angebot an Tagespflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 60 % gesteigert worden. Aktuell stehen landesweit 2.800 Tagespflegeplätze zur Verfügung, während das Angebot vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung erst 1.700 Plätze landesweit umfaßte. Die Kurzzeitpflegeplätze haben sich mit fast derzeit 5.000 Plätzen mehr als verdoppelt. Zur Förderung weist das Ministerium darauf hin, daß seit Inkrafttreten des Pflegegesetzes mit Fördermitteln in Höhe von 210 Mio. DM rd. 7.000 Tages-, Kurzzeitpflege- und vollstationäre Pflegeplätze gefördert wurden. Die Gesamtinvestitionen, die mit diesen Fördermitteln ausgelöst wurden, betragen danach insgesamt 885 Mio. DM.

Az.: III 810 – 11/3

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