Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 200/2000 vom 05.04.2000

Zwischenbilanz der Steuerungsgruppe GTK (§ 21 Abs. 1 GTK)

Mit Datum vom 7.3.2000 hat die Steuerungsgruppe zum GTK ihre erste Zwischenbilanz zu den nach § 21 Abs. 1 GTK durchgeführten Erprobungen vorgelegt. Die Zwischenbilanz gibt einen Überblick über Grundlage, Art und Umfang der Erprobungsmaßnahme sowie eine Skizzierung der auftretenden Probleme und deren erste Einschätzung und Bewertung. Die durch die Erprobungsphase eröffnete Möglichkeit, das Angebot der Tageseinrichtungen inhaltlich, strukturell und organisatorisch weiter zu entwickeln, ist in der Praxis auf ein erfreuliches Echo gestoßen. Hervorzuhebende Erprobungsthemen bzw. -inhalte sind insbesondere Blocköffnungszeiten, Vernetzung mit anderen Partnern/Sozialen Diensten und die Aufnahme schulpflichtiger Kinder im Regelkindergarten. Die Zwischenbilanz beantwortet in diesem Rahmen u.a. die Kernfrage, was erprobt werden soll bzw. darf; die Bilanz kann bei Interesse bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 711-1

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