Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 21/2003 vom 05.01.2003

Zwischenbericht zur Offenen Ganztagsschule

Als eine der wesentlichen Konsequenzen aus der PISA-Studie wird derzeit intensiv die Ausweitung von Ganztagsangeboten im Grundschulbereich diskutiert. Konkret beabsichtigt das Land, die Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich auszubauen. Bis zum Jahr 2007 sollen an 2/3 der Grundschulen Ganztagsschulplätze für rd. 1/4 der Grundschulkinder zur Verfügung stehen. Bezugsgröße ist das von der Landesregierung gesetzte Ziel von 200.000 zusätzlichen Ganztagsplätzen für Schulkinder auf der Basis des Jahres 2000. Derzeit existieren von den rd. 3.400 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen lediglich 29 Ganztagsgrundschulen.

Zur Umsetzung hatten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (LT-Drs. 13/2660) in den Landtag eingebracht. Danach soll flächendeckend ein Angebot an Ganztagsgrundschulen "unter dem Dach Schule" ausgebaut werden. Das Land beabsichtigt lediglich, den Rahmen vorzugeben, in dem die Kommunen unter Einbeziehung der freien Träger entsprechend dem Bedarf und den sozialräumlichen Bedingungen ein qualitativ gutes Angebot entwickeln können. Dem Schulträger soll es weitgehend selbst überlassen bleiben, in welcher Struktur er das Angebot organisiert.

Zur Umsetzung des Antrags hat das Land die interministerielle Arbeitsgruppe "Offene Ganztagsschule" eingerichtet, in der auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. In dem ersten Gespräch am 01.07.2002 haben die Vertreter des Schulministeriums den o.g. Antrag erläutert. Mit der Formulierung "unter dem Dach Schule" sei nicht unbedingt das Gebäude der Schule gemeint, zumindest aber eine möglichst räumliche Nähe zur Schule. Flächendeckend bedeute ein Angebot, daß für möglichst viele Kinder gut erreichbar sei. Gedacht sei an freiwillige Angebote. Es solle den Eltern freistehen, sich für eine Halbtags- oder eine Ganztagsschule zu entscheiden. In diesem Sinne sei auch der Begriff der "Offenen Ganztagsschule" zu verstehen. Mit der Freiwilligkeit ist die Erhebung von Elternbeiträgen möglich. Die Offene Ganztagsgrundschule soll eine Angebotsschule werden. Sie soll durch die Umgestaltung vorhandener Ganztagsangebote (Schule von 8 bis 1, 13 plus, Schülertreff in der Tagesstätte, Hort, Schulkinderhaus) zu einem Gesamtangebot entstehen. Insbesondere sollen die Mittel, die durch die Auflösung von kommunalen Horten frei werden, in die Ganztagsschule eingebracht werden. Zum planmäßigen Unterricht und zu ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen sollen zusätzliche Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten (außerunterrichtliche Angebote) stattfinden. Der Schulträger soll für die außerunterrichtlichen Angebote von den Erziehungsberechtigten Elternbeiträge bis zu 100 € pro Monat erheben können. Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Betrag erhoben werden. Nach den Vorstellungen des Landes sieht der Schulträger eine soziale Staffelung der Beiträge und ermäßigte Beiträge für Geschwisterkinder vor.

Ansatzpunkt des Landes für den notwendigen Finanzbedarf für das Ganztagspersonal sind die Kosten, die für die Beschulung eines Schülers im Halbtagsbetrieb entstehen. Dies sind nach Mitteilung des Landes 2.045 € pro Schüler/Jahr. Für den Nachmittagsbereich ergäbe sich hieraus ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 1.230 € pro Schüler/Jahr. Ursprünglich beabsichtigte das Land, von diesen 1.230 € lediglich 615 € selbst zu tragen. Die übrigen Personalkosten sollen durch Elternbeiträge, Leistungen freier Träger und dem Schulträger aufgebracht werden. Es sollen zunächst die Mittel eingesetzt werden, die durch die Umgestaltung bestehender Angebote in eine Offene Ganztagsschule frei werden, also aus dem Landesprogramm Schule von 8 bis 1, 13 plus, Silentien, Schülertreff in Tagesstätte und im Rahmen des GTK für Horte und Schulkinderhäuser. Nach den Vorstellungen des Landes kommen zunächst lediglich die Kommunen in den Genuß einer Landesförderung, welche über einen sog. kommunalen Hort verfügen, der aufgelöst werden soll. Nach Auffassung des Schulministeriums NRW ist die Auflösung einer Hortgruppe als Auflösung eines Hortes zu qualifizieren; altersgemischte Gruppen sollen nicht berücksichtigt werden. In Nordrhein-Westfalen existieren lediglich 89 Kommunen, die über einen eigenen Hort verfügen.

Mit dem Ausbau der Grundschulen zu Offenen Ganztagsschuleen hat sich der Schul-, Kultur- und Sportausschusses des StGB NRW in seiner 84. Sitzung am 25.09.2002 in Grevenbroich beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des StGB NW am 13.11.2002 in Frechen mit der Thematik befaßt. Die Beschlüsse beider Ausschüsse können in Internet unter www.kommunen-in-nrw.de Rubrik Info und Service/Positionspapiere abgerufen werden.

Am 06.12.2002 fand auf Einladung des neuen Leiters der Staatskanzlei, Herrn Minister Kuschke, und unter Beteiligung der neuen Bildungsministerin Schäfer ein Gespräch mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände statt. Ministerin Schäfer hat darauf hingewiesen, daß man die Kritik der kommunalen Spitzenverbände ernst nehme. Das Land habe daher den Landeszuschlag von 615 € auf 820 € aufgestockt. Bei ¼ des Landeszuschusses (205 € pro Schüler/Jahr) bestehe die Möglichkeit, diesen für die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern durch das Land zu verwenden. Entsprechendes sehen auch die Entwurfsfassungen der Förderrichtlinie und der Erlaß zur Offenen Ganztagsschule vor. Im Jahr 2003 stünden 100 zusätzliche Lehrer an 300 auszubauenden Schulen zur Verfügung. Bis zum Schuljahr 2006/2007 sollen ca. 2.400 Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen ausgebaut werden. Hierfür stünden dann 800 Lehrer zusätzlich zur Verfügung. Die zusätzlichen Kosten für das Land durch die Erhöhung des Betrages beliefen sich sodann auf 40 Mio. € jährlich. Im übrigen sollen nach Auffassung des Landes die Schulträger Anstellungsträger des Personals sein.

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben bemängelt, daß mit dem Konzept die Trennlinie zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten eindeutig überschritten werde. Es sei nicht akzeptabel, daß die Kommunen Personalkosten für das Ganztagspersonal übernehmen sollten. Hierzu seien sie weder bereit noch in der Lage. Notwendig sei vielmehr ein Konzept aus einer Hand, für das in personeller Hinsicht insgesamt das Land zuständig sei. Die Konzeption des Landes stelle zu dem bisherigen Schulsystem ein Systembruch dar. Auch sei zweifelhaft, ob alle bestehenden Horte tatsächlich landesweit aufgelöst werden könnten. Die Kommunen würden im übrigen bereits durch die notwendigen zusätzlichen sächlichen Kosten erheblich belastet. Hierfür seien mindestens 400 € pro Schüler und Jahr notwendig. Minister Kuschke hat sodann auf den enormen Handlungsdruck des Landes nach dem schlechten Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei der PISA-Studie hingewiesen. Er sehe auch, daß die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden müßten. Notwendig sei eine eindeutige Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben sich bereit erklärt, mit dem Land über Leitlinien eines Ausbaukonzeptes zu diskutieren. Fest stehe jedoch, daß die Kommunen keine Personalverantwortung für das Ganztagspersonal übernehmen und auch nicht die diesbezüglichen Kosten tragen würden. In diesem Zusammenhang haben die kommunalen Spitzenverbände auch auf das Ausbaukonzept von Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Danach übernimmt das Land Rheinland-Pfalz sämtliche Kosten für das zusätzliche Ganztagspersonal. Der Hauptgeschäftsführer der Geschäftsstelle hat darüber hinaus gefordert, daß auch kreisangehörige Kommunen ohne kommunalen Hort zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, die Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen auszubauen. Es sei nicht hinnehmbar, wenn die Entwicklungen im Schulbereich zunächst an den Städten und Gemeinden ohne einen kommunalen Hort vorbeilaufen.

Die Geschäftsstelle wird über die aktuelle Entwicklung berichten.

Az.: IV/2 211-13

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