Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 668/2014 vom 10.11.2014

Zweiter Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die überarbeiteten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2024 vorgelegt. Darin werden die bislang vorgesehenen Netzausbauplanungen der Nord-Süd-Stromtrassen, wie sie auch im Bundesbedarfsplan 2013 enthalten sind, weiterhin als erforderlich angesehen. Ihre Notwendigkeit wurde angesichts der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 vorgesehenen Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien noch einmal überprüft. Allerdings sieht der Entwurf einige regionale Verschiebungen der Anfangs- und Endpunkten der Leitungen vor. 

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans enthält die Ausbaumaßnahmen des Übertragungsnetzes, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2024 für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung notwendig sind.  

Das Ergebnis der Berechnungen bestätigt den hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland, der im Wesentlichen über die bereits im Bundebedarfsplan bestätigten Hochspannungsgleichstromübertragungsstrecken (HGÜ) gedeckt werden soll. Auch in Zukunft bleibt der Zuwachs bei den Windkraftanlagen im Norden Deutschlands der stärkste Treiber des Netzausbaus. Diese HGÜ-Verbindungen sollen auch weiterhin das Rückgrat der Energiewende in Deutschland bilden. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) bleibt den neuen Erkenntnissen nach der Kern für den Netzausbaubedarf.  

Veränderungen haben sich bei der regionalen Verteilung der Windkraft ergeben. Wobei sich gegenüber dem ersten Entwurf des NEP regional im Nordosten ein stärkerer Zuwachs ergibt. Vorgesehen ist eine regionale Verschiebung von Anfangs- und Endpunkten der Leitung. So soll die in Bayern in Frage stehende Ost-Süd-Trasse nicht mehr in Meitingen bei Augsburg enden, sondern weiter westlich beim bayerischen Atomkraftwerk Gundremmingen. Der Startpunkt des Korridors soll nicht mehr in Bad Lauchstädt bei Halle liegen, sondern 110 km weiter nördlich in Wolmirstedt bei Magdeburg. Änderungen gibt es auch bei der so genannten Suedlink-Trasse. Ein Teilstück der insgesamt 800 km langen Trasse soll nun näher an Stuttgart heranrücken und statt in Goldshöfe (Ostalbkreis) im Raum Wendlingen (Kreis Esslingen) abzweigen.  

In die Ergebnisse eingeflossen sind die seit August 2014 geltenden Neuregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie eine Vielzahl von Stellungnahmen (rd. 26.000), die im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis zum Mai 2014 eingegangen sind. Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Entwurfs des NEP 2014 wurde die Frage und die Diskussion aufgeworfen, welche Auswirkungen die dort vorgesehenen gedeckelten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die bereits vorhandene Netzausbauplanung haben (vgl. StGB NRW-Mitteilung Nr. 250/2014). Bereits zu dem Zeitpunkt äußerten sich die ÜNB dahingehend, dass keine Reduzierung des Netzausbaubedarfs zu erwarten sei, sondern die notwendigen Maßnahmen lediglich zeitlich gestreckt werden.  

Weiteres Vorgehen 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zuständige Behörde alle in den zweiten Entwürfen des NEP und O-NEP vorgeschlagenen Projekte noch einmal auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit prüfen und dann erneut zur öffentlichen Konsultation stellen. 

Weitere Informationen zu den Netzentwicklungsplänen sind abrufbar unter: www.netzentwicklungsplan.de/netzentwicklungsplan-2014-zweiter-entwurf .

Az.: II/3 811-00/9

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