Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 770/2006 vom 23.11.2006

Zweiter Bildungsweg

In einer Kleinen Anfrage ist die Landesregierung nach dem Stellenwert des Zweiten Bildungsweges gefragt worden. Hierzu hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Landtagsdrucksache 14/2843) mitgeteilt, die Landesregierung messe dem Zweiten Bildungsweg einen hohen Stellenwert zu. Die Schulform „Weiterbildungskolleg“ sei nach wie vor im Schulgesetz (§ 10 und § 23) verankert. Mit den Bildungsgängen Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg halte sie ein umfassendes Bildungsangebot bereit und biete Erwachsenen eine zweite Chance, alle Schulabschlüsse nachträglich zu erwerben.

Die Studienzahlen im Weiterbildungskolleg seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Landesregierung habe zum Schuljahr 2006/07 den Weiterbildungskollegs 115,5 Stellen mehr als im Vorjahr zugewiesen (insgesamt 1.446,9 Stellen).

Die besonderen Anforderungen des Zweiten Bildungsweges würden qualifiziert und angemessen im Ministerium für Schule und Weiterbildung wahrgenommen. Dies erfolge zum einen im Referat 523, dessen Bezeichnung u.a. das Weiterbildungskolleg explizit aufführe. Außerdem gebe es im Ministerium ein eigenes Referat für Angelegenheiten der allgemeinen Weiterbildung (Referat 624).

Ausführungen machte das Ministerium zudem zur Standardsicherung im Zweiten Bildungsweg. Hierzu wird folgendes ausgeführt:

- „Die Weiterbildungskollegs nehmen wie alle anderen Schulformen an der Qualitätsanalyse teil, so dass ein schulformübergreifender Vergleich der Standards gewährleistet ist.

- Die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg nehmen ab 2008 am „Zentralabitur“ teil. Bei dem Prüfungsverfahren trägt die Landesregierung den Besonderheiten des Bildungsgangs Rechnung, wo immer es sinnvoll und vertretbar ist.

- Im Zuge einer Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe ab 2010 soll auch die Qualifikationsphase in den Bildungsgängen Abendgymnasium und Kolleg neu strukturiert werden. Es ist geplant, darauf bezogene Richtlinien und Lehrpläne parallel zu denen für das Gymnasium und die Gesamtschule neu zu entwickeln. Selbstverständlich werden Vertreterinnen und Vertreter der Weiterbildungskollegs in den Prozess einbezogen.

- Der Bildungsgang Abendrealschule nimmt ab 2009 an den zentralen Abschlussverfahren zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses teil. Zur Vorbereitung darauf wurden für alle drei Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch und Mathematik) Handreichungen erstellt, die die Anforderungen des mittleren Bildungsabschlusses an den Abendrealschulen konkretisieren und die den Schulen ab November 2006 zur Erprobung zur Verfügung stehen. Als zusätzliche Unterstützung sind zurzeit in allen drei Fächern Modellaufgaben in Vorbereitung, die Anfang 2007 veröffentlicht werden.“

Az.: IV/2 200-7

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search