Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 13/2007 vom 07.12.2006

Zweite Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2007

Die jüngsten Beschlüsse im Bund und die Sofortmaßnahmen der Landesregierung im Justizbereich haben Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2007. Im Sinne von Haushaltswahrheit und -klarheit hat die Landesregierung eine zweite Ergänzung zum Haushalt 2007 vorgelegt, die dem Landtag am 27. November zugeleitet wurde. Die notwendigen Veränderungen betreffen die folgenden drei Bereiche:

1. Umsetzung der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz

Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 wirkt sich finanziell auch auf den Landeshaushalt aus. Die Innenminister der Länder haben beschlossen, dass ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden soll. Um auch denjenigen Betroffenen, die derzeit keine Beschäftigung haben, aber ansonsten die Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls eine Perspektive zu eröffnen, kann das Land eine Duldung bis zum 30.09.2007 anordnen. Diese Duldung soll ihnen die Arbeitsplatzsuche ermöglichen. Eine solche angeordnete Duldung des Landes löst einen Erstattungsanspruch der Kommunen aus. Den Kommunen in NRW stehen danach im nächsten Jahr etwa 18 Millionen Euro mehr zu. Das Land reagiert mit der Ergänzungsvorlage auf die aktuelle politische Entwicklung im Bund und stellt die Mittel im Haushalt 2007 bereit.

Die nunmehr aktualisierte Bestandserhebung zum Flüchtlingsaufnahmegesetz weist einen weiterhin starken Rückgang des Bestands an Asylbewerbern auf. Zum 1. Januar 2007 ist nunmehr nur noch mit einem Bestand von 10.500 Personen in NRW zu rechnen statt der dem Haushaltsentwurf ursprünglich zugrunde gelegten Zahl von 14.400 Personen. Daher wird die pauschale Landeszuweisung an die Kommunen entsprechend reduziert. Hierzu ist eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erforderlich. Im Ergebnis lassen sich die Mehrausgaben für die geänderte Bleiberechtsregelung durch diese Änderung haushaltsneutral darstellen.

2. Umsetzung der Anschlussregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf beteiligt sich der Bund ab 2007 stärker als bisher an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger. Dies setzt die Landesregierung ebenfalls haushaltsmäßig um, um den Kommunen eine bessere Planbarkeit für ihre Haushalte zu geben. Unter Berücksichtigung der Ist-Entwicklung in diesem Jahr sollen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen danach in 2007 Mehreinnahmen von knapp 160 Millionen Euro erhalten.

3. Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Haftanstalten in NRW

Hierzu zählen

  • der Umbau der Abschiebehaftanstalt Büren, um bereits im nächsten Jahr 150 zusätzliche Haftplätze zu schaffen,

  • die Erschließung weiterer 500 Haftplätze bis 2008 durch weitere Baumaßnahmen,

  • die Aufstockung der Personalkapazitäten in den Justizvollzugsanstalten durch 80 neue Stellen im nächsten Jahr und weitere 250 Stellen in 2008,

  • die Schaffung eines Ombudsmannes als Anlaufstelle für jeden, der von Fragen des Strafvollzugs betroffen ist,

  • die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Gewalt und ihrer Ursachen in den Jugendhaftanstalten.


Der Haushalt 2007 wird aufgrund dieser Maßnahmen mit Mehrausgaben von rund 5 Millionen Euro belastet. Diese Mehrausgaben werden durch Minderausgaben an anderer Stelle im Haushalt gedeckt.

Trotz der Mehrausgaben plant Finanzminister Dr. Helmut Linssen in 2007 weiterhin mit einer Nettoneuverschuldung von 3,2 Milliarden Euro.

Az.: IV/1 904-02/3

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