Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 775/2023 vom 27.11.2023

Zweite BIM-Handlungsempfehlung für kommunale Bauverwaltungen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) hat die zweite BIM-Handlungsempfehlung für kommunale Bauverwaltungen und die kommunale Gebäudewirtschaft in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Anwendung von building information modeling (BIM) im Zeichen von Nachhaltigkeit.

Mit BIM kann es gelingen, das herkömmliche Planen und Bauen um den Gebäudebetrieb zu erweitern. Mit BIM wird ein digitaler Zwilling erstellt, der es ermöglicht, während des gesamten Bauprozesses den Baufortschritt mit der Planung abzugleichen und zugleich wichtige Informationen für einen optimierten Betrieb eines Gebäudes zu erhalten. Mit dem digitalen Zwilling geht nach dem Bau nichts mehr verloren, sondern bleibt erhalten und ist ein echter Mehrwert.

Mit der zweiten BIM-Handlungsempfehlung wird den nordrhein-westfälischen Kommunen ein Instrument für das nachhaltige und ressourcenschonende Planen, Bauen, Betreiben und Rückbauen mittels BIM an die Hand gegeben. BIM kann dabei helfen, den Gesamtenergieverbrauch sowohl bei der Herstellung als auch beim Betrieb von Gebäuden dauerhaft zu senken

Mit der zweiten BIM-Handreichung ergänzt das Ministerium das speziell für die Kommunen geschnürte Basispaket – bestehend aus der ersten BIM-Handlungsempfehlung und der Schulung „BIMKommunal“. Diese bilden den Informationsbedarf zur Einführung und Umsetzung von BIM für den öffentlichen kommunalen Hochbau zusammenfassend ab. Das Ziel ist es, dass Nordrhein-Westfalen seine Vorreiterrolle bei der Entwicklung und Nutzung innovativer Bautechnologien und -verfahren weiter ausbaut und die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Bauwirtschaft für die Zukunft sichert.

Der Download der zweiten BIM-Handreichung ist hier möglich: https://www.mhkbd.nrw/BIM-Handlungsempfehlung2023

Der Download der I. BIM-Handreichung ist hier möglich: https://www.mhkbd.nrw/BIM-Handlungsempfehlung2021

Az.: 20.3.1.3-002/004 gr

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