Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 677/2006 vom 29.08.2006
Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Geschäftsstelle weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum mittels der entsprechenden Verordnung zum 31.12.2006 ausläuft (GV.NRW 2005, S. 351). Da nach Kenntnis der Geschäftsstelle nicht mit einer Verlängerung der Verordnung zu rechnen ist, kann ab dem 01.01.2007 dann die Gemeinde z.B. nicht mehr die Zuführung der Wohnung zu Wohnzwecken anordnen. Bis zu diesem Zeitpunkt steht es aber noch im Ermessen der Gemeinde, ob sie auf der Grundlage des § 9 bzw. 10 Wohnungsgesetz entsprechende Anordnungen treffen möchte. Im übrigen wird der entsprechende Erlass (MBl NRW 2001, S. 1342) bereits am 30.09.2006 außer Kraft treten.
Az.: II/1 651-02/5