Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 168/2001 vom 05.03.2001

Zwangspfand ab 01.01.2002 im Rahmen der Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit der sinkenden Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen soll ab dem 01. Januar 2002 auf Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen sowie Einweg-Kunststoffflaschen (PET) ein Pfand erhoben werden. Hintergrund: Im Rahmen der 55. Umweltministerkonferenz am 25./26. Oktober 2000 hatten sich die Bundesländer (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz) dem Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angeschlossen und sich für die Einführung eines Zwangspfandes für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen ausgesprochen. Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich nunmehr auf einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Verpackungsverordnung geeinigt, welcher die Einführung eines solchen Zwangspfandes ab dem 01. Januar 2002 vorsieht.
Die Änderung der Verpackungsverordnung wird als erforderlich angesehen, weil die in der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Quote von 72% für Mehrwegverpackungen mehrere Jahre hintereinander nicht erreicht wurde. So betrug die Quote im Jahr 1999 lediglich 68,5%. Mit der Einführung der Pfandpflicht soll die bisherige Mehrweg-Schutzregelung der Verpackungsverordnung aufgehoben werden, nach der die Ein- bzw. Mehrweganteile aufwendig statistisch ermittelt wurden und die Pfandpflicht vom Unterschreiten der 72%-Marke abhängig war. Getränkekartons werden in der Verpackungsverordnung künftig aufgrund ihrer aus Umweltsicht insgesamt positiven Bewertung als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung eingestuft und unterliegen daher nicht dem Zwangspfand.

Im einzelnen wird die Änderung der Verpackungsverordnung voraussichtlich vorsehen, dass ab 01.01.2002 auf Bier, Mineralwasser, Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke mit "ökologisch nachteiliger" Verpackung ein Pfand in Höhe von 0,50 DM (0,25 €) erhoben wird. Dies gilt für Getränkedosen sowie Einwegglas- und Kunststoffflaschen (PET). Ab einem Füllvolumen von 1,5 l erhöht sich das Pfand auf 1,00 DM (0,50 €). Ausgenommen vom Pfand sind Weinflaschen, Spirituosen und Schaum- oder Perlweine. Getränkekartons gelten als "ökologisch vorteilhaft" und bleiben daher pfandfrei. Der Bedarf an Rücknahmeautomaten, die in den Geschäften und in ihrer Nähe aufgestellt werden müssen, wird derzeit vom Handel auf rd. 83.000 geschätzt. Aus kommunaler Sicht wird die Einführung eines Zwangspfandes voraussichtlich dazu führen, daß die Menge des zu entsorgenden Altglases geringer wird. Ein Rückgang um 50 - 75% ist denkbar. Voraussichtlich würden dann etwa die Hälfte bis 2/3 der Altglascontainer nicht mehr benötigt, mit der weiteren Folge, dass eine neue Abstimmung mit der Duales System Deutschland AG im Hinblick auf die im öffentlichen Raum aufzustellenden Altglascontainer im Rahmen des Dualen Systems erforderlich werden könnte. Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: II/2 32-12-1

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