Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 165/2014 vom 25.02.2014

Zuwendung zur Förderung der Breitbandversorgung

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz fördert auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume den Ausbau der Breitbandversorgung. Diese Förderung wird auch im Jahr 2014 fortgesetzt. Hierauf weist das Ministerium jetzt besonders hin. 

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Derzeit fehlen noch einzelne formale Voraussetzungen, um mit der Förderung im Jahr 2014 beginnen zu können. Insbesondere wird die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), auf die sich die GAK-Breitbandförderung ab 2014 beihilferechtlich stützt, voraussichtlich erst im Sommer 2014 in Kraft treten.

Um trotzdem die Kontinuität im Fördergeschäft beizubehalten und nach in Kraft treten der AGVO unmittelbar mit der Förderung beginnen zu können, ist es hilfreich, wenn Kommunen, die 2014 eine Förderung nach GAK beantragen wollen, bereits jetzt die notwendigen Schritte wie Bedarfsermittlung und Markterkundung einleiten und Förderanträge einreichen. Weiterhin empfiehlt es sich, bei den am Ausbau mit Fördermitteln interessierten Telekommunikationsunternehmen auf Bindungsfristen bis August 2014 zu drängen.

Az.: III/1 460-44

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