Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 558/2003 vom 11.07.2003

Zustimmung zu StGB NRW-Forderungen zur Gemeindefinanzreform

Am 4. Juli 2003 brachten die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag zur Gemeindefinanzreform in den Bundestag ein. Inhaltlich stimmt er weitgehend mit der Position des StGB NRW überein. So wird bei der Kommunalsteuerreform die „Modernisierung der Gewerbesteuer“ in der von uns geforderten Form begrüßt. Dazu gehören auch die Elemente, die über Hinzurechnungen die „Finanzierungsneutralität“ sicherstellen. Der von Bundeskanzler Schröder angekündigte Termin 1. Januar 2004 für das In-Kraft-Treten der Reform wird bekräftigt.

Der Antrag spricht sich wie der StGB NRW für ein aus Bundesmitteln finanziertes „Arbeitslosengeld II“ für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger mit einer Entlastung von mehreren Milliarden Euro aus. In Punkt 9 wird aber gefordert, dass aus der Entlastung durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau und die Verbesserung der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden sollen.

Unseren Forderungen nach finanzpolitischen Soforthilfen (Senkung der Gewerbesteuerumlage / weitere Mittel zur Stärkung kommunaler Investitionskraft) sind die Koalitionsfraktionen abermals nicht gefolgt."

Die „Eckpunkte für eine umfassende Gemeindefinanzreform“ lauten:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ihre Tätigkeit kurzfristig zum Abschluss bringen will. Er stellt bereits heute fest, dass im Zusammenwirken aller an der Kommissionsarbeit Beteiligten wertvolle fachliche Voraussetzungen für die geplante Reform geschaffen worden sind.

2. Der Deutsche Bundestag ist nach wie vor der Auffassung, dass die kommunale Finanzkrise nur durch eine zügige, strukturell wirksame, sowohl die Einnahme- wie auch die Ausgabenseite der Gemeindehaushalte umfassende Gemeindefinanzreform erfolgreich zu bekämpfen ist. Diese Reform muss Teil einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen sein, für solide finanzielle Grundlagen zur Überwindung der Wachstumsschwäche zu sorgen.

3. Der Deutsche Bundestag begrüßt ausdrücklich die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 14. März bekräftigte Absicht, die Reform am 1. Januar 2004 in Kraft zu setzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur rechtzeitigen Beratung in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieses Zeitziel ist auch im Hinblick auf die gesamtwirtschaftlich dringend erforderliche Stärkung der kommunalen Investitionen unverzichtbar.

4. Ein kurzatmiges Sofortprogramm, wie es die Union anstelle einer termingerechten Reform vorschlägt, ist keine vertretbare Alternative. Den Kommunen würde dadurch erneut – wie zuvor schon bei der Blockade der möglichen Mehreinnahmen von insgesamt rd. 6 Mrd. € aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz durch den Bundesrat – die gebotene nachhaltige Verbesserung ihrer Finanzsituation verwehrt. Jede weitere Verzögerung der Reform trägt lediglich zu einer Verschärfung der strukturellen Probleme der Städte und Gemeinden bei. Eine größere Einnahmestetigkeit und Planbarkeit der Leistungs- und Investitionstätigkeit der Kommunen lässt sich durch ein solches Programm nicht erreichen.

5. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung eine modernisierte Gewerbesteuer ins Zentrum des künftigen Kommunalsteuersystems gestellt hat. Die Gewerbesteuer soll zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer weiter entwickelt werden. Sie ist als wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit lokalem Hebesatzrecht als Interessenband zwischen den Kommunen und den örtlichen Unternehmen ohne Alternative. Ein Verzicht auf die Gewerbesteuer würde das kommunale Ansiedlungsinteresse in seinem Kern zerstören und zu einer einseitigen Verschiebung der kommunalen Finanzierungslasten auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.

6. Der Kreis der Steuerpflichtigen soll um die Freiberufler erweitert werden. Dies dient einerseits der Aufkommensstetigkeit, da eine Gruppe mit vergleichsweise weniger konjunkturreagiblen Einkünften in die Steuerbasis einbezogen wird, wobei die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld auch für diese Steuerpflichtigen möglich sein wird. Andererseits dient sie der gleichmäßigen und gerechteren Besteuerung, was eine Senkung der Steuermesszahlen ermöglicht.

7. Der schon bisher in der Gewerbesteuer verfolgte Ansatz der Finanzierungsneutralität ist unter Berücksichtigung veränderter Finanzierungsformen und –strukturen weiter zu führen. Der Einsatz von Eigenkapital darf künftig nicht gegenüber den verschiedenen Formen der Fremdfinanzierung steuerlich diskriminiert werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine mittelständische Betriebe durch die Neuerungen nicht zusätzlich belastet werden.

8. Eine diesen Leitlinien folgende Modernisierung der Gewerbesteuer bietet u.a. in Hinsicht auf Abgrenzungsfragen zum Kreis der Steuerpflichtigen, die Tarifgestaltung sowie des Besteuerungsverfahrens Möglichkeiten einer spürbaren Vereinfachung der bisherigen Regelungen.

9. Auf der Ausgabenseite werden die kommunalen Haushalte durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher und ihre Familien im Rahmen des neuen, aus Bundesmitteln finanzierten „Arbeitslosengelds II“ in Höhe mehrerer Milliarden Euro entlastet. Daraus sollen 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau und die Verbesserung der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden.

10. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass es eine enge Kooperation zwischen den Kommunen und der Bundesanstalt für Arbeit bei den neu zu schaffenden Job-Centern gibt. Dort werden künftig allen Arbeitsuchenden Angebote und Leistungen aus einer Hand bereit gestellt. Hierdurch werden die Vermittlungs- und Betreuungsangebote für die Leistungsbezieher deutlich intensiviert und verbessert. Schnellere Vermittlungserfolge und höhere Effizienz kommen gleichzeitig aber auch den Leistungsträgern zugute. Kommunen in strukturschwachen Regionen sind zusätzlich dabei zu unterstützen, Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitslosen konkrete und gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsangebote zu unterbreiten.

11. Eine entlang diesen Eckpunkten formulierte Gemeindefinanzreform ist – über 30 Jahre nach der letzten umfassenden Neuordnung der Kommunalfinanzen - geeignet, allen Städten und Gemeinden in Deutschland wieder eine tragfähige finanzielle Perspektive zu geben. Diesem Ziel dienen auch die im Vorlauf der geplanten Reform bereits in Kraft getretenen kurzfristigen Hilfen des Bundes für die Kommunen in Gestalt der Entlastung vom Beitrag zum Flutopfersolidaritätsfonds in Höhe von über 800 Mio. € im laufenden Jahr und der bei der KfW aufgelegten Programme zur Förderung kommunaler Investitionen und zur Stärkung des Wohnungsbaus (Programmvolumen insgesamt 15 Mrd. €). Beide Programme haben von Beginn an ein reges Interesse gefunden, das zu berechtigten Hoffnungen auf eine Kräftigung der Investitionstätigkeit in diesen Bereichen Anlass gibt.“

Az.: IV/1 900-01/2

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