Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 248/2010 vom 12.05.2010

Zustimmung zu EU-Bericht "Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen"

Dem Rühle-Bericht über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen“ (s. Mitteilung 156/2010 vom 24.02.2010) ist am 28. April 2010 von den EU-Parlamentariern im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Damit haben sich die kommunalen Spitzenverbände und insbesondere auch der DStGB in ihren Auffassungen durchgesetzt. Der Bericht enthält für die Städte und Gemeinden viele positive Aussagen in den Themenfeldern Öffentlich-Öffentliche Zusammenarbeit, Öffentlich-Private Zusammenarbeit sowie EU-Dienstleistungskonzessionen, jeweils im Spannungsfeld zum Vergaberecht.

In der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments haben sich die Abgeordneten eindeutig dafür ausgesprochen, dass in den Bereichen der interkommunalen Zusammenarbeit, der Öffentlich-Privaten Partnerschaften sowie auch der EU-Dienstleistungskonzessionen — wie von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert — keine zusätzlichen EU-Rechtsakte (Richtlinien etc.) erforderlich sind.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten immer wieder — wie auch der Rühle-Bericht — betont, dass insbesondere die EuGH-Rechtsprechung der letzten Jahre und zuletzt insbesondere das EuGH-Urteil „Stadtreinigung Hamburg“ vom 09. Juni 2009, zu wesentlichen Klarstellungen betreffend die Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit beigetragen hat. Mit dem positiven Votum der EU-Parlamentarier zu dem Rühle-Bericht, von dem auch bei der Abstimmung im Plenum im Mai ausgegangen werden kann, wird jetzt dieser Forderung Rechnung getragen.

Jedenfalls ist das Abstimmungsergebnis ein klares Bekenntnis der Europaabgeordneten zur Stärkung der interkommunalen Kooperation in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge. Die EU-Kommission ist nunmehr aufgefordert, dem deutlichen Votum der EU-Parlamentarier ebenfalls zu folgen.

Az.: II/1 608-00

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