Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 362/2013 vom 08.05.2013

Zustimmung des Bundestages zum E-Government-Gesetz

Am 18. April hat der Deutsche Bundestag mit CDU-FDP-Mehrheit das so genannte E-Government-Gesetz des Bundes beschlossen, nachdem der Innenausschuss den Entwurf in mehreren Punkten verändert hatte. Damit das Artikelgesetz zur Beschleunigung von E-Government in Kraft treten kann, bedarf es noch eines Votums des Bundesrates. Dieser wird voraussichtlich am 07.06.2013 darüber entscheiden.

Der Bundesrat hatte im Herbst 2012 umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert. Konkret sollte der Geltungsbereich des Gesetzes auf den Bund und seine Behörden beschränkt werden. Zudem sollte die Verpflichtung zur barrierefreien Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation in das Gesetz aufgenommen werden. Schließlich regte der Bundesrat an, die Festschreibung von De-Mail als sicheres Verfahren zum Schriftformersatz zu lockern. So sollten auch technische Verfahren, die erst in Zukunft entwickelt werden könnten, in dieser Funktion zugelassen werden.

Der durch den Bundestags-Innenausschuss ergänzte Gesetzentwurf setzt all diese Forderungen um. In der beschlossenen Form würde das Gesetz nur für die Bundesverwaltung sowie die Verwaltungen von Ländern und Kommunen gelten, sofern sie Bundesrecht umsetzen. An einigen Stellen wurden eindeutige Verpflichtungen in Soll- oder Kann-Vorschriften umgewandelt.

Nach Einschätzung der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. Vitako könnte das Gesetz ohne erneute Änderungen Anfang Juni 2013 den Bundesrat passieren und noch im Juni 2013 in Kraft treten. Trotz vieler Abschwächungen einzelner Verpflichtungen könnte das Gesetz gegenüber den Ländern enorme Signalwirkung entfalten und diese zur Ausarbeitung eigener E-Government-Gesetze veranlassen. Dies ist wohl in Berlin und Sachsen geplant. Das Land Nordrhein-Westfalen will nach einer möglichen Verabschiedung des E-Government-Gesetzes prüfen, wie das eigene Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden müsste. Insgesamt - so die Vitako-Einschätzung - ginge von dem E-Government-Gesetz des Bundes ein kräftiger Schub hin zu mehr E-Government auf allen Verwaltungsebenen aus.

Az.: I/3 080-20

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