Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 92/2011 vom 10.01.2011

Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz geändert

Mit Datum vom 30.10.2010 ist die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in ihrer geänderten Fassung in Kraft getreten. Die Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz war insbesondere deshalb erforderlich geworden, weil zum 01.03.2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (BGBl. I 2009, S. 2585ff.) in Kraft getreten war. Dementsprechend finden sich in der Ziffer 20 des Anhangs II der geänderten Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz nunmehr auch die Zuständigkeiten nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz wieder, nachdem sich im neuen Wasserhaushaltsgesetz die einzelnen Paragraphen im Vergleich zum alten Wasserhaushaltsgesetz grundlegend geändert haben. Der Text der Zuständigkeitsverordnung kann auf der Internetseite des Umweltministeriums www.mkulnv.nrw.de unter der Rubrik Umwelt/Zuständigkeitsverordnung mit einer Verlinkung zu den Internetseiten des Innenministeriums NRW abgerufen und ausgedruckt werden. Zugleich ist hier unter der Rubrik „Zuständigkeitsverordnung“ ein „Frage-Antwort-Katalog“ zu Zuständigkeitsfragen enthalten.

Az.: II/2 qu-ko

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