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StGB NRW-Mitteilung 439/2008 vom 01.07.2008

Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl in NRW

Der nordrhein-westfälische Landtag hat nunmehr das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) beschlossen. Die Kommunalwahl 2009 wird dementsprechend voraussichtlich zusammen mit der Europawahl am 07. Juni 2009 stattfinden. Die derzeit laufende Wahlperiode wird unverändert am 20. Okt. 2009 enden, die neue Wahlperiode am 21. Oktober 2009 beginnen. Die konstituierende Sitzung der Räte muss in Zukunft gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 GO innerhalb von 3 Wochen nach Beginn der neuen Wahlzeit stattfinden.

Zu beachten ist, dass gemäß Art. 11 § 4 der Übergangsregelungen KWahlZG die Frist für die Einteilung der Wahlbezirke vorgezogen wurde. Die Wahlausschüsse der Gemeinden müssen die Einteilung der Wahlbezirke bis spätestens 30. September 2008 vornehmen. Der Gesetzestext findet sich im INTRANET unter „Fachinformation & Service – Fachgebiete - Recht und Verfassung – Kommunalwahl 2009“.

Az.: I/3

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