Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 398/2002 vom 05.07.2002

Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich auf ihrer letzten Sitzung Anfang Mai 2002 mit den künftigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit befasst. Sie hat dabei festgestellt, dass eine zukunftsweisende Reform der Bundesanstalt auf der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe aufbauen muss. Die noch auf Vollbeschäftigungszeiten zurückgehenden Transfersysteme von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe seien vor dem Hintergrund einer geänderten Arbeitswelt immer weniger in der Lage, ihre ursprünglich intendierten Zielsetzungen zu erfüllen.

Die Strukturen der Arbeitslosigkeit lassen aus Sicht der Länderwirtschaftsminister eine Beibehaltung des bisherigen Nebeneinanders von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beschäftigungspolitisch zunehmend als kontraproduktiv erscheinen. Teilreformen würden die bestehende Komplexität nur überproportional erhöhen, da Änderungen einzelner Regelungen im Bereich der Leistungsbemessung und -gewährung zugleich die Anpassung einer Vielzahl anderer Bestimmungen erfordern würden. Eine Zusammenführung der Systeme müsse daher umgehend in Angriff genommen werden.

Damit die von neuen Vorstandsvorsitzenden der BA angestrebte Effizienzsteigerung in der Arbeitsvermittlung auch tatsächlich zu einer durchgreifenden Verringerung der Arbeitslosigkeit führe, sind nach Auffassung der Wirtschaftsminister der Länder ergänzende Maßnahmen notwendig, um das Angebot an rentablen Arbeitsplätzen wieder spürbar zu erhöhen. Die Wirtschaftsminister erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Möglichkeiten nutzt, um den Erwerbsarbeitsmarkt nachhaltig zu stärken, damit das Wachstum deutlich beschäftigungsintensiver werde. Dazu gehöre, dass die Rahmenbedingungen für mehr flexible Beschäftigungsformen wie Teilzeit, Leiharbeit oder befristete Stellen verbessert werden. Der Bewegungsspielraum der Betriebe müsse vergrößert werden. Dazu gehöre auch, dass die Einstellungshürden gesenkt werden, damit die Arbeitsmärkte für Beschäftigungssuchende wieder durchlässiger werden.

Az.: III 845

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