Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 650/2005 vom 17.08.2005
Zusammenarbeit der Grundsicherungsträger nach dem SGB II
Am 1. August 2005 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesagentur für Arbeit sowie Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 44 b Sozialgesetzbuch II mit folgenden Grundsätzen abgeschlossen:
- Stärkung der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften über klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft, die vollständige Weisungsbefugnis über die von den Leistungsträgern bereitgestellten Mitarbeiter sowie die Verantwortung für die Verwendung der Eingliederungs- und der Verwaltungsmittel vor Ort.
- Stärkung der dezentralen Verantwortung durch Schaffung klarer Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft.
- Trennung von Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung in der Weise, dass die Bundesagentur sich zur Gewährleistungsverantwortung als Leistungsträger bekennt, sie die Arbeitsgemeinschaften jedoch bei der Wahrnehmung ihrer Umsetzungsverantwortung unterstützt.
Aus Verbandssicht ist mit der Rahmenvereinbarung ein wichtiger Schritt bei der Verbesserung der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften erreicht worden. Sie ist geeignet, die Umsetzung des SGB II vor Ort zu erleichtern. Insofern wird mit der Rahmenvereinbarung eine wesentliche Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen erfüllt, die eine Dezentralisierung der Aufgabenwahrnehmung und Stärkung der lokalen Möglichkeiten beinhaltete.
Az.: III 810 - 2/2