Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 44/1997 vom 20.01.1997

Zur Lage des Denkmalschutzes in Deutschland

In einer Empfehlung vom 25.11.1996 hat sich das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz an die privaten und öffentlichen Denkmaleigentümer, an die Politiker und die kommunalen und staatlichen Verwaltungen mit der Forderung gewandt, die Chancen zu erkennen und zu nutzen, die eine leistungsfähige Denkmalpflege für mehr Lebens- und Umweltqualität aber auch die soziale Integration bietet. Das architektonische und archäologische Erbe sei ein geistiges, kulturelles, wirtschaftliches und gesellschaftliches Gut von unersätzlichem Wert. In Politik und Gesellschaft bestehe ein grundlegender Konsens darüber, daß dieses Erbe zu pflegen und zu erhalten sei. Dieser Konsens umfaßt die Überzeugung, daß die Erhaltung des baulichen Erbes den unverwechselbaren Charakter der Kulturlandschaft bewahrt und so die Lebensqualität mitprägt.

Zur Verwirklichung einer konstruktiven, in andere Lebensbereiche integrierten Denkmalpolitik hält das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz die Berücksichtigung folgender Punkte für unverzichtbar:

  1. Die Verpflichtung der Politk in Bund, Ländern und Gemeinden auf einen denkmalfreundlichen Gesetzesvollzug mit dem Ziel, das bauliche und archäologische Erbe als Teil unserer kultrellen und historischen Grundlagen und damit als schützenswerten Lebensraum zu erhalten und zu pflegen.
  2. Sicherstellung der organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
  3. Beibehaltung zweckgebundener Fördermittel und Förderprogramme von Staat und Kommunen für die Instandsetzung von Baudenkmalen und Ensembles.
  4. Koordination und Abstimmung der staatlichen und kommalen Entwicklungs- und Förderprogramme bei frühzeitiger Beteiligung der Denkmalpflege zur Vermeidung von Bauschäden, hohen Kosten und Zeitverzögerungen.
  5. Breite, umfassend geförderte Öffentlichkeitsarbeit der politisch Verantwortlichen und der Denkmalbehörden.
  6. Vorbildliches Handeln der öffentlichen Hände als Denmaleigentümer durch denkmalgerechte und denkmalverträgliche Nutzung des überkommenen baulichen Erbes.
  7. Nachhaltige Bemühungen der staatlichen und komunalen Denkmalbehörden, in Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und die Belastungen für die Eigentümer so gering wie möglich zu halten.
  8. Nutzung der Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung und neuer technischer Möglichkeiten zur Intensivierung und Effizienz der Denkmalpflege bei wesentlichen Aufgaben der Denkmalerhaltung.
  9. Einvernehmliche Zusammenarbeit der staatlichen und kommunalen Fachbehörden nach den seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 anerkannten Maßstäben der integrierten Erhaltung des Kulturerbes.
  10. Beibehaltung der Steuererleichterungen für Eigentümer von Denkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten, als Ausgleich für die denkmalschutzrechtlichen Erhaltungslasten, als Investitionsanreiz und als Förderung der mittelständischen Wirtschaft.

Az.: III 681 - 25

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