Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 294/2003 vom 24.02.2003

Zunahme bei sozialpädagogischen Familienhilfen

Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, wurden im Jahr 2001 mehr als 33.900 Familien in Deutschland mit sozialpädagogischer Familienhilfe unterstützt. Rund 9 % mehr als im Jahr 2000. Diese Form der ambulanten Erziehungs-hilfe (§ 31 SGB VIII) soll Familien mit minderjährigen Kindern bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen unterstützen.

Bei 12.600 Familien wurde die Hilfe im Laufe des Jahres 2001 abgeschlossen (7 % mehr als im Vorjahr). 21.400 Familien erhielten die Hilfe über den Jahreswechsel 2001 / 2002 hinaus. Wie in den Vorjahren dauerten die beendeten Hilfen im Durchschnitt 16 Monate.

Mehr als die Hälfte aller Hilfen unterstütze Familien mit einem allein erziehenden Elternteil. In 32 % der Fälle richtete sich die sozialpädagogische Familienhilfe an Eltern mit Kindern und in 16 % der Fälle erhielten so genannten Patchwork-Familien (Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner) Unterstützung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Erziehungsschwierigkeiten (67 %) und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes bzw. der Jugendlichen (38 %) waren die am häufigsten genannten Anlässe für die Familienhilfe. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde überwiegend (66 %) von Jugendämtern angeregt. In 27 % aller Fälle suchten die Eltern selbst um Unterstützung nach.

Az.: III 705 - 3

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