Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 359/1996 vom 20.07.1996

Zum Umgang mit Bioabfällen und zu Abfuhrrhythmen

Das Umweltbundesamt hat in seiner Presseinformation Nr. 11/96 vom 24.05.1996 darauf hingewiesen, daß für gesunde Personen beim Umgang mit Bioabfällen kein Gesundheitsrisiko besteht. Vorsorglich weist das Umweltbundesamt aber darauf hin, daß Personen mit gravierender Beeinträchtigung des Immunsystems den Kontakt mit sich zersetzenden, biologisch abbaubaren Abfällen meiden sollten. Auf der Basis einer Fachtagung gibt das Umweltbundesamt zehn aktuelle Empfehlungen zur Minimierung solcher Risiken und Belastungen. Im einzelnen führt das Umweltbundesamt aus:

"Siedlungsabfälle werden heute in Deutschland in aller Regel getrennt nach unterschiedlichen Abfallfraktionen eingesammelt. Organische Abfälle, wie Garten- oder Küchenabfälle, werden über die Biotonne abgefahren. Falls noch keine Biotonne aufgestellt wurde, werden organische Abfälle in der Restmülltonne eingesammelt. Dabei entwickeln sich in der warmen Jahreszeit verstärkt Mikroorganismen, wie Pilze und Bakterien und es können vermehrt Lästlinge und Schädlinge, wie Fliegen und Ratten, vorkommen. Letztere können Krankheiten auf den Menschen übertragen. Das Umweltbundesamt hat zu dieser Problematik im November 1995 ein Arbeitsgespräch mit Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen durchgeführt und jetzt auf dessen Grundlage Schlußfolgerungen und Empfehlungen abgeleitet.

Die in Siedlungsabfällen in hohen Konzentrationen enthaltenen Mikroorganismen, wie Pilze und Bakterien, besiedeln rasch die Abfälle. Es ist davon auszugehen, daß Gesunde beim sachgerechten Umgang mit Abfällen gesundheitlich nicht gefährdet sind. Bestimmte Personen sollten allerdings beim Umgang mit biologisch abbaubaren Materialien, also auch Bioabfällen, Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu zählen Menschen, die infolge einer Immunschwäche besonders empfänglich gegenüber einer Infektion sind, ferner Allergiker, die eine Überempfindlichkeit gegenüber Organismen (Pilze, Bakterien) oder Partikeln im Müll aufweisen. Sie sollten natürlich auch jeden anderen Kontakt mit möglichen Quellen von Krankheitserregern beziehungsweise mit betreffenden Allergenen vermeiden. Durch die getrennte Abfuhr der organischen Abfälle in der Biotonne ergibt sich grundsätzlich keine Änderung in der Bewertung der gesundheitlichen Risiken im Vergleich zur herkömmlichen Mülltonne.

Als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen gibt das Umweltbundesamt speziell für die Biotonne folgende zehn Empfehlungen:

1. Genügend große Behältervolumen bereitstellen

2. Strukturmaterialien zugeben, beispielsweise Grün- und Gartenabfälle, geeignetes Altpapier

(Zeitungs-, aber kein Hochglanzpapier)

3. Problematische Küchenabfälle, das heißt nasse, faule geruchsintensive Stoffe in Altpapier einwickeln

4. Abfallgefäße an schattigen Standorten aufstellen

5. Problematische Abfälle in dem Abfallgefäß entsorgen, das als nächstes geleert wird

6. Dicht schließende Abfallgefäße möglichst ratten- und fliegensicher) verwenden

7. Keine unkontrolliert belüfteten Abfallgefäße verwenden

8. Verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße reinigen

9. Sammelgefäße im Haushalt häufig entleeren

10.Abfallgefäße nicht in Innenräumen aufstellen

Es ist nicht möglich, für alle Orte eine einheitliche Abfuhrhäufigkeit für Abfälle zu empfehlen. Es muß zum Beispiel unterschieden werden nach verdichteten städtischen Siedlungsstrukturen, ländlichen Siedlungsstrukturen und Gewerbegebieten. Um eine sachgerechte Sammlung von Bioabfällen zu ermöglichen, ist es wichtig, daß der Benutzer für ein bestimmtes Abfallsammelgefäß verantwortlich ist. So gibt es in Wohngebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern nur sehr wenige Probleme. Hingegen gibt es in Gewerbegebieten, aber auch bei Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern vermehrt Fälle, in denen der unsachgemäße Umgang mit der Biotonne zu Hygieneproblemen und verminderter Akzeptanz führt. In solchen Gebieten sollte die getrennte Bioabfallsammlung grundsätzlich überprüft werden, da hier die Trennung der Abfallfraktionen häufig nicht sorgfältig genug vorgenommen wird.

Das Abfuhrintervall sollte bei Bioabfall grundsätzlich 14 Tage nicht überschreiten. Sollte es in den warmen Sommermonaten zu Hygieneproblemen oder verminderter Akzeptanz kommen, ist es ratsam, die Biotonne alle sieben Tage abzufahren. Die Empfehlungen zur Abfuhrhäufigkeit bei Bioabfällen gelten auch für die Abfuhr anderer Abfälle, wenn der organische Anteil hoch ist."

Az.: IV/2 31-71 qu/gt

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